ECPAT Österreich, Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Rechte der Kinder vor sexueller Ausbeutung

Sexuelle Ausbeutung in Online Situationen

Hintergrundinfo

Mit der Nachfrage steigt auch das Angebot, so sind Schätzungen der Internet Watch Foundation zufolge derzeit weltweit 31.266 Websites mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern online - Tendenz steigend.

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Netzwerke

ECPAT ist Mitglied im europäische eNACSO Netzwerk (European NGO Alliance for Child Safety Online), das zu Themen der Onlinesicherheit für Kinder arbeitet.

 

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Peerbox

Die „Peerbox“  ist ein Online Tool, das Methoden und Informationen zum Thema der verantwortungsbewussten Nutzung digitaler Medien in der Jugendarbeit bietet.

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Aktivitäten

Hier finden Sie Infos zu aktuellen themenbezogenen Veranstaltungen wie Konferenzen, aber auch Ankündigungen über neues Kampagnenmaterial und Publikationen.

 

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In jedem Moment sind etwa 750 000 Täter*innen online auf der Suche nach minderjährigen Opfern, so die Vereinten Nationen und das FBI. Mit der Nachfrage steigt auch das Angebot, so sind Schätzungen der Internet Watch Foundation zufolge derzeit weltweit 31.266 Websites mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern online. Die Tendenz ist leider steigend. Im Netz fühlen sich Täter*innen – Anbieter*innen sowie Konsument*innen – durch Anonymität geschützt. Nationale Grenzen stellen keine Schranken dar. Die Geschwindigkeit und Mobilität erschweren die Strafverfolgung der Anbieter*innen und Konsument*innen.

Was ist eigentlich…?

Unter Missbrauchsdarstellungen von Kindern versteht man die Darstellung sexueller Handlungen von, an oder vor Kindern. Das umfasst die Durchführung sexueller Handlungen von Kindern an Kindern (einschließlich sich selbst als Minderjährige/r) oder anderen Personen, von Erwachsenen an Kindern und das Ausüben sexueller Handlungen vor Kindern. Jeder Missbrauchsdarstellung liegt auch ein realer Missbrauch von Kindern verfügbar. Das sogenannte Posing stellt eine Unterkategorie dar. Die meisten Konsument*innen von Missbrauchsdarstellungen bleiben angesichts der Datenfülle im Netz unentdeckt. Jene Täter*innen, die doch „erwischt“ werden, kommen in der Regel mit nur einer Geldstrafe davon. Für Opfer erweckt das den Eindruck, die Täter*innen können sich „frei kaufen“. Erst mit der Verhängung einer Freiheitsstrafe gibt es die Option auf eine Therapie. Nur mit härteren Strafen und Therapien für Täter*innen können Kinder geschützt werden.

Lesen Sie hier nach, wieso wir die Verwendung der Terminologie Missbrauchsdarstellungen von Kindern, anstatt des Begriffs „Kinderpornographie“ unterstützen.

Bei sexueller Ausbeutung via Webcam zahlen Erwachsene dafür, Lifestream-Videomaterial von Kindern, die vor einer Webcam sexuelle Handlungen ausführen, zu lenken und anzusehen. Die Täter*innen bezahlen vorab für das Zusehen und die online Interaktion mit dem Kind. Hier fließen also sexuelle Missbrauchsdarstellungen und andere Formen sexueller Ausbeutung zusammen. Trotz des Verbots breitet sich diese Form der sexuellen Ausbeutung immer weiter aus. Bisher ist bekannt, dass sich die Täter vorwiegend in Industriestaaten aufhalten, die betroffenen Kinder hingegen leben vor allem in Entwicklungsländern.

Sexting – zusammengesetzt aus „Sex“ und „Texting“ (engl. für das Senden von SMS) – meint das gegenseitig Tauschen von anzüglichen (sexy) Fotos oder Videos über das Handy oder den Computer. Die erotischen Bilder oder Nacktaufnahmen werden vorerst oft „nur“ zwischen Pärchen oder besten Freund*innen verschickt, z.B. als eine Art Liebes- oder Freundschaftsbeweis oder zum Flirten. Wenn die Beziehungen oder Freundschaften aber in die Brüche gehen, landen einige der Fotos aus Rache auf diversen Handys bzw. öffentlich im Web oder werden zur Erpressung verwendet, z.B. damit weitere Fotos oder Videos geschickt werden. Sind solche Bilder einmal in Umlauf gebracht, besteht kaum noch die Möglichkeit, deren Verbreitung zu stoppen und sie können schnell in die falschen Hände geraten. So können einmal verbreitete Aufnahmen auch Jahre später wieder auftauchen und den Abgebildeten schaden (z.B. Jobsuche, Beziehungen).

Achtung: Mit Sexting kann man sich sogar strafbar machen! § 207a StGB verbietet die Herstellung von bildlichem sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterial und bildlichen sexualbezogenen Darstellungen minderjähriger Personen, also entsprechende Aufnahmen von unter 18-Jährigen. Verboten sind außerdem die Verbreitung (z.B. per SMS, Mail, Bluetooth), der Besitz (z.B. am Handy, in der Hosentasche, am Computer) und der Zugriff (Anschauen im Internet). Auch Jugendliche ab 14 Jahren können sich also durch das Herstellen und Tauschen von entsprechenden Handy-Videos oder Fotos von unter 18-Jährigen strafbar machen! Eine Ausnahme gilt nur für Fotos und Videos von mündigen Minderjährigen, also Jugendlichen über 14 Jahren. Hier ist sowohl das Senden als auch das Besitzen von bildlich sexualbezogenen Darstellungen nicht strafbar, solange es einvernehmlich ist. Das heißt, dass die Person selbst entscheidet, das Foto oder Video zu senden und auch nur die Person es behält, an die das Foto oder Video gesendet wurde. Nachwievor strafbar ist, wenn solche Aufnahmen unter Druck oder Zwang, im Rahmen eines Abhängigkeitsverhältnisses bzw. in Verbindung mit Erpressung entstehen. Strafbar ist auch das Verbreiten an bzw. durch Dritte, z.B. indem man das Foto oder Video in eine WhatsApp Gruppe lädt.

Grooming ist die Anbahnung sexueller Kontakte mit Kindern und Jugendlichen durch Erwachsene. Bei Cyber-Grooming geben sich Erwachsene oft als Jugendliche aus und versuchen so, sich Vertrauen zu erschleichen. Oft fragen sie nach intimen Informationen, verwickeln die Kinder in sexuelle Gespräche und ermutigen sie, sexuell eindeutige Fotos und Videos zu schicken. Die Bilder der Betroffenen werden oft auch in einschlägigen Missbrauchsdarstellungs-Foren weitergegeben. Fühlen sich die betroffenen Mädchen oder Burschen irgendwann verunsichert und möchten den Kontakt wieder lösen, versuchen die Täter*innen ihre Opfer z.B. mit Drohungen einzuschüchtern, damit sie niemanden von den Vorkommnissen erzählen, oder erpressen sie mit den bereits erhaltenen Fotos und Postings („Du wolltest das ja auch, du hast ja mitgemacht“).

Groomingist eine kriminelle Straftat! Es ist wichtig, sich dessen bewusst zu sein und Verdachtsfälle zu melden!

Mobbing ist das absichtliche und über einen längeren Zeitraum anhaltende Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen, Belästigen, Anpöbeln, Fertigmachen, Tyrannisieren (=bullying) oder Ausgrenzen anderer über digitale Medien.

Cyber-Mobbing findet vor allem im Internet (Soziale Netzwerke, Chats, Messenger, E-Mails …) oder per Handy (SMS, lästige Anrufe, Handyfotos und -videos …) statt. Die Attacken gehen in der Regel von Personen aus dem eigenen Umfeld aus. Die Besonderheit von Cyber-Mobbing ist, dass es 24 Stunden am Tag möglich ist, die Täter*innen (scheinbar) anonym agieren und über das Internet ein breites Publikum zugänglich und schnell unkontrollierbar werden kann.

Datenschutz ist das grundlegende Recht eines jeden Menschen auf den Schutz seiner persönlichen Daten in Computersystemen, wie z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum. Besonderen Schutz genießen sensible Daten, wie Informationen über die Gesundheit, politische Einstellung, religiöse Überzeugungen, ethnische Herkunft und Sexualleben. Wurden Daten missbräuchlich verwendet oder veröffentlicht, besteht in der Regel Anspruch auf Schadenersatz. Jeder Mensch hat außerdem das sogenannte „Recht am eigenen Bild“, d.h. das Recht, zu bestimmen, wie eigene Fotos verwendet werden und ihre Veröffentlichung gegebenenfalls zu verweigern. In der Regel besteht das Recht auf Löschung eines Fotos, das für einen selbst nachteilig ist. Dasselbe gilt übrigens auch für Videos! Saferinternet.at bzw. der Internet-Ombudsmann und 147 Rat auf Draht können dabei helfen, von diesem Recht Gebrauch zu machen. 

Forderungen

Prävention von sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet

  • Verstärkung der Prävention, insbesondere in Schulen, Jugendzentren betreffend den sicheren Umgang von Kindern und Jugendlichen im Netz. Dazu Verankerung von Peer-2-Peer Methoden, damit Kinder von Jugendlichen (Rollenmodelle!) selbstverantwortlichen Umgang im Netz lernen können.
  • Spezielle, niederschwellige Aufklärungs- und Informationsangebote für Eltern, damit diese ihre Kinder bei der Mediennutzung besser unterstützen und begleiten können.
  • Stärkere Verankerung eines umfassenden Konzeptes von Sexualpädagogik in Schulen bzw. im außerschulischen Bereich. Dazu müssen auch Lehrer*innen, Kindergärntner*innen sowie sonstige Betreuungspersonen zu diesen Konzepten weitergebildet werden.
  • ECPAT ist nicht gegen legale Pornographie im Netz! Allerdings ist aus zahlreichen Studien seit Jahren bekannt, dass Kinder immer früher mit dem Konsum von so genannter „legaler“ bzw. für Erwachsene bestimmter Pornographie im Netz beginnen. Das hat lt. Expert*innen u. U. weitreichende Auswirkungen auf Kinder, insbesondere auf deren Sozialverhalten, die Beziehung- und Liebesfähigkeit sowie auf die Entwicklung der Sexualität insgesamt.Daher vertreten wir die Ansicht, dass einerseits auch hier mehr Prävention für Kinder und Jugendliche, Eltern, Lehrer*innen, Erzieher*innen etc. nötig ist, andererseits aber auch der derzeit sehr einfache und allzeit verfügbare Zugriff von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren auf Pornographie im Netz eingeschränkt werden sollte. So sollten etwa Betreiber von öffentlichen Wireless Netzen (z.B. in Gastbetrieben, Hotels bzw. Kaffeehäusern, wo auch Kinder und Jugendliche verkehren) standardmäßig einen Jugendschutzfilter aktiviert haben.
  • Unterstützung des EU-Gesetzesvorschlag zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, um diese vor sexueller Gewalt im Internet bestmöglich zu schützen.

"Peerbox" - niederschwellige und praxistaugliche Methoden für die Jugendarbeit

Die „Peerbox“  ist ein Online Tool, das Methoden und Informationen zum Thema der verantwortungsbewussten Nutzung digitaler Medien in der Jugendarbeit bietet.

Entstanden ist die "Peerbox" im Rahmen des abgeschlossenen peer2peer Jugendprojekts make-IT-safe 2.0. Im Projekt wurden gemeinsam mit jugendlichen Peer Experts und erfahrenen Trainer*innen aus dem Bereich der Online Sicherheit niederschwellige und praxistaugliche Methoden zur Vermittlung von Medienkompetenz und Gewaltprävention im Netz für die außerschulische Jugendarbeit entwickelt. Diese Methoden sind weiterhin für alle Interessierten zugänglich. Ebenfalls können auch weiterhin Methoden aufgenommen werden - so wurde ein nachhaltiges Methoden-Tool für die außerschulische Jugendarbeit geschaffen.

Netzwerke

eNACSO

Das europäische eNACSO Netzwerk (European NGO Alliance for Child Safety Online) arbeitet nun schon seit sieben Jahren zu Themen der Onlinesicherheit für Kinder. Ziel ist es den Schutz von Kindern vor Gefahren im Internet und die Umsetzung ihrer Rechte in Bezug auf neue Medien auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene durchzusetzen. Im neuen Projekt, eNACSO IV, werden 19 der 27 Organisationen, darunter ECPAT Österreich, mitarbeiten. eNACSO IV beobachtet die aufkommenden Trends und Entwicklungen in der digitalen Welt, in der Kinder aktive Teilnehmende sind. Die Ergebnisse werden dazu genutzt, sowohl eine politische Positionierung, als auch Empfehlungen und effektive anwaltschaftliche Strategien zu entwickeln, die darauf abzielen die Kinder zu schützen und ihr Empowerment zu fördern. Das Netzwerk wird u. a. Workshops und Konferenzen veranstalten und Positionspapiere entwickeln, die über eine Vielzahl von Entscheidungsträgern, besonders auf der EU-Ebene verbreitet werden. Dabei orientiert sich das Netzwerk immer an den Initiativen der Europäischen Union. Zentrale Themen werden sein: 

  • Kinderschutz vor sexuellem Missbrauch und auch Belästigung online (Grooming und auch Cybermobbing),
  • das Recht der Kinder auf Privatsphäre und „vergessen zu werden“ (bezieht sich auf die Löschung und Nichtverbreitung seiner/ihrer Daten)
  • die Kontrolle des Internets aus kinderrechtlicher Perspektive.

 

Saferinternet.at - Beirat

Der Beirat unterstützt und berät die Initiative Saferinternet.at und dient der Vernetzung mit anderen Projekten, sowie dem inhaltlichen Austausch der Beiratsmitglieder untereinander. Neben NGO's wie ECPAT Österreich sind auch Vertreter*innen von Bundesministerien und Jugendvereinen vertreten.

 

No Hate Speech Komitee

ECPAT Österreich ist seit Februar 2018 Teil des nationalen No Hate Speech Komitees. Das Projekt wurde 2014 vom Europarat ins Leben gerufen und setzt sich dafür ein Hass und Hetze vor allem Online zu bekämpfen. In Österreich setzt sich das Komitee aus vielen Ministerien, NGOs und Vereinen zusammen und hat in einem ersten Schritt Empfehlungen für Bundes- und Landesregierungen ausgearbeitet, an denen sich die Arbeit gegen Hassrede im Internet orientieren kann.

Aktivitäten

Safer Internet Day: Sexting - was ist erlaubt und was nicht?

9. Februar 2024 - Im Rahmen des Safer Internet Days am 6 Februar, haben sich die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien und ECPAT – Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Rechte der Kinder vor sexueller Ausbeutung dem Thema Sexting gewidmet. Gemeinsam wollen wir mehr Informationen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zur Verfügung stellen sowie erklären, was erlaubt und was nicht erlaubt ist. Mögliche Anlaufstellen können ebenso weiterhelfen.

Generell ist es so, dass Kinderrechte und deren Schutz auch im Netz gelten und sehr wichtig sind, sogar so wichtig, dass es ein eigenes General Comment zu den Kinderrechten im digitalen Raum, das GC 25 gibt. Das General Comment erläutert den Inhalt der in dem betreffenden Vertrag festgelegten Rechte, skizziert gelegentlich mögliche Verstöße gegen diese Rechte und gibt Ratschläge an die Vertragsstaaten, wie sie am besten ihren Verpflichtungen aus der Kinderrechtskonvention nachkommen können. Das ist besonders wichtig, da Kinderrechte in Österreich Verfassungsrang haben und daher besonders beachtet werden müssen (Infobroschüre zum GC 25 der Stiftung Digitale Chancen).

Was versteht man unter Sexting?

Sexting ist ein Begriff, der sich aus den Wörtern Sex und Texting zusammensetzt. Es bezieht sich auf den Austausch von sexuell expliziten Nachrichten, Bildern oder Videos über elektronische Medien, insbesondere über Mobiltelefone. Sexting kann zwischen Paaren oder Menschen in einer intimen Beziehung stattfinden, um ihre sexuelle Verbindung zu stärken oder einfach nur aus Spaß. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sexting auch Risiken mit sich bringen kann, insbesondere, wenn Inhalte ohne Zustimmung verbreitet werden oder in die falschen Hände geraten. Daher muss bei Sexting darauf geachtet werden, verantwortungsbewusst und respektvoll mit den Inhalten umzugehen und sicherzustellen, dass alle beteiligten Personen einverstanden sind. Eine der wichtigsten Voraussetzungen beinhaltet ausschließlich einvernehmliche Aufnahmen und Bildern. Alles, was gegen den eigenen Willen erstellt oder verbreitet wird ist per se verboten.

Im Mittelpunkt der Thematik steht das Gesetz „Bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial und bildliche sexualbezogene Darstellungen minderjähriger Personen“, der §207a. Dieses soll möglichst genau regeln, was erlaubt ist und was nicht (siehe Grafik).

Was ist bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial?
Unter dieser Beschreibung versteht man Darstellungen, die sexuelle Handlungen von oder an Kindern beinhalten oder darauf abzielen, dies dem Betrachter glaubhaft zu machen. Es geht also darum, demjenigen/derjenigen, die dieses Material aufruft, vorzuspiegeln, dass derartige sexuelle Handlungen stattgefunden haben. Illegal sind weiters Darstellungen mit Fokus auf die Geschlechtsteile von Personen unter 18 Jahren.

Was sind bildliche sexualbezogene Darstellungen minderjähriger Personen?
Darunter versteht man insbesondere die Darstellungen, die minderjährige Personen von sich selbst bei sexuellen Handlungen herstellen, ohne dass eine Missbrauchssituation gegeben ist. Der Unterschied zum bildlichen sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterial liegt daher darin, dass diese Abbildungen freiwillig erstellt werden und damit ist die Erstellung für die abgebildete Person meistens strafrechtlich nicht relevant.

Altersgliederung in Österreich:
  • minderjährige Person = Person unter 18 Jahre
  • unmündige minderjährige Person = Person bis 14 Jahre
  • mündige minderjährige Person = Person zwischen 14 und 18 Jahren
  • volljährige Person = Person ab 18 Jahren
  • strafmündige Person = Person ab 14 Jahren

Weitere Info- und Anlaufstellen:

Rat auf Draht
Safer Internet
Internet Ombudsstelle

Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien

Die Informationen als Download finden Sie hier.

 

Europäer*innen und Österreicher*innen zeigen überwältigende Unterstützung für Kinderschutz im Internet

Utl: Neue Daten einer europaweiten Meinungsumfrage von ECPAT INTERNATIONAL und NSPCC aus 16 europäischen Ländern, darunter auch Österreich, mit 25.151 Befragten zeigen, dass sich 95 % der Befragten Sicherheit von Kindern im Internet mehr denn je wünschen.

Brüssel / Wien 13.Oktober 2023 –Die am 13. Oktober 2023 in Brüssel vorgestellte Meinungsumfrage von ECPAT International und NSPCC zeigt, dass 81 % der befragten Europäer*innen Maßnahmen befürworten, die Anbieter von Online-Diensten zu verpflichten, sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet aufzudecken, zu melden und zu beseitigen. 91 % der Befragten sind der Meinung, dass Anbieter von Online-Diensten verpflichtet werden sollten, ihre Dienste so zu gestalten und anzupassen, dass sexueller Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet verhindert werden. Somit haben sich Europäer*innen aus 16 Ländern nur wenige Wochen vor der Abstimmung im Rat der Europäischen Union über die Verordnung zur Prävention und Bekämpfung von sexuellem Missbrauch an Kindern mit einer starken und lauten Botschaft zu Wort gemeldet: Sie fordern damit die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union auf,  mehr für den Schutz von Kindern im Internet zu tun. 

Unsere aktuelle Pressemitteilung finden Sie hier.

EU-Umfrage: Mehrheit der EU-Bürger*innen unterstützen den Verordnungsentwurf zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet

Im Vorfeld des Teichtmeister-Prozess liefert ECPAT Österreich die Ergebnisse einer Umfrage unter der Bevölkerung aller 27 EU-Mitgliedsstaaten, die eine deutliche Zustimmung der Befragten zum Vorschlag der EU zur Prävention und Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet ergibt.

4. September 2023 - Die Europäische Kommission hat eine, für die gesamte EU-Bevölkerung repräsentative, Flash-Eurobarometer-Umfrage durchgeführt, um herauszufinden, wie die Bevölkerung in der EU zu der vorgeschlagenen Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet steht. Dabei wurden mehr als 26.000 Interviews bei Bürger*innen ab 18 Jahren in den 27 Mitgliedstaaten durchgeführt. 73% der Befragten erkennen sexuellen Missbrauch von Kindern als ein weit verbreitetes Problem an. 92 % der Befragten stimmen zu, dass Kinder online zunehmend gefährdet sind. 96 % der Befragten gaben an, dass die Möglichkeit, Kindesmissbrauch aufzudecken, wichtiger oder gleich wichtig ist wie das Recht auf Online-Privatsphäre. 78 % der EU-Bürger*innen unterstützen den Vorschlag der Kommission zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet, in Österreich sind es sogar 81%.

„Die Ergebnisse der Umfrage sind ein wichtiger Meilenstein für den Kinderschutz online und zeigen deutlich, dass die EU-Bevölkerung den Schutz von Kindern online priorisieren will. Es gilt, schnell zu handeln, um weiterhin Millionen von Missbrauchsdarstellungen legal aus dem Internet entfernen zu können und die Nutzer strafrechtlich zu verfolgen“, sagt Mag.a Astrid Winkler, Expertin für Online-Kinderschutz bei ECPAT Österreich.

Unsere Presseaussendung dazu finden Sie hier.

Nachbericht Runder Tisch "Kinderschutz vor sexueller Gewalt im digitalen Raum"

20. Juni 2023 - Am 2. Juni 2023 fand im Wiener Packhaus ein Runder Tisch zum Thema "Kinderschutz vor sexueller Gewalt im digitalen Raum“, organisiert von ECPAT Österreich, statt. Die TeilnehmerInnen der Veranstaltung verfügten über unterschiedliche Hintergründe und Erfahrungen im Bereich Kinderschutz und Datenschutz.

Nach einer kurzen Vorstellungsrunde präsentierte Astrid Winkler, Geschäftsführerin von ECPAT Österreich, das BEACON-Projekt von ECPAT International, welches gezielt den Schutz von Kinderrechten in der digitalen Welt adressiert. Unter anderem wurde dabei die Notwendigkeit eines verbindlichen EU-weiten Rechtsrahmens betont und auf die geringe gesellschaftliche Relevanz dieser Thematik in Europa hingewiesen.

Der Runde Tisch wurde im weiteren Verlauf von Impulsvorträgen begleitet. Jutta Croll von der Stiftung digitale Chancen sprach dabei über die Diskussionen rund um den neuen EU-Regulierungsentwurf. Es wurde nämlich festgestellt, dass es bislang keine gesetzliche Verpflichtung zur Prävention von sexuellem Missbrauch von Kindern im digitalen Raum innerhalb Europas gibt. Dahingehend wäre der neue EU-Gesetzentwurf zu begrüßen, der vorsieht, dass Plattformbetreiber zur Verantwortung gezogen werden sollten. Es wurden auch Bedenken hinsichtlich der Umsetzung des Prozesses der Aufdeckungsanordnung geäußert

Martina Tschapka von T3K.AI erklärte während ihres Vortrages die Technologien sowie KI-Einsätze zur Erkennung von Kindesmissbrauchsdarstellungen. Sie betonte dabei vor allem die Rolle von Hash-Werten sowie die Anwendung von Künstlicher Intelligenz zur Erkennung bestimmter Muster von Bild- und Videomaterial. Außerdem wurde die Bedeutung eines EU-Zentrums und dessen Zusammenarbeit mit Strafbehörden hervorgehoben und auch auf die Herausforderungen bei der Erkennung von selbst erstelltem Content von Kindern hingewiesen.

Thomas Lohninger von EpicenterWorks hinterfragte in seinem Impulsvortrag die Zielerreichung des Kommissionsvorschlags und äußerte seine Bedenken hinsichtlich dessen Vereinbarkeit mit Datenschutz und Grundrechten. Durch die Aufdeckungsanordnungen würden mitunter auch legale Inhalte ausgeleitet, dies wurde als mögliche Einschränkungen der Privatsphäre und der politischen Willensbildung diskutiert.

Petra Huber-Lintner vom Bundesministerium für Inneres (BKA) gab Einblick in die Arbeit des BKA im Bereich Kinderschutz und betonte besonders die Herausforderungen bei der Identifizierung von Tätern und Opfern. In diesem Zusammenhang wurde des Weiteren auch auf den alarmierenden Anstieg der Zahlen gemeldeter Missbrauchsfälle aufmerksam gemacht.

Zwischen den TeilnehmerInnen entwickelte sich nach den Vorträgen eine rege Diskussion, in welcher die verschiedenen Ansätze und Positionen zu der Thematik in den Vordergrund gerückt wurden. Zentral waren hierbei Argumente, die sich um einen Ausgleich der Interessen rund um die Aspekte Kinderschutz und Datenschutz drehten, sowie auch Debatten, über effektive Maßnahmen zur Bekämpfung von Kindesmissbrauchsdarstellungen im digitalen Raum.

Pressekonferenz: Befragung von Usern von Kindesmissbrauchsdarstellungen Darknet liefert Argumente für eine Unterstützung der geplanten EU Verordnung.

20. April 2023 – Im Rahmen einer Pressekonferenz präsentierte ECPAT Österreich die Studienergebnisse der finnischen Kinderschutzorganisation Suojellaan Lapsia, Protect Children ry., in der User von Kindesmissbrauchsdarstellungen (CSAM – Child Sexual Abuse Material) im weltweiten Darknet befragt wurden.

Eine der wichtigsten Erkenntnisse aus den 1079 Antworten deutschsprachiger Befragter ist die hohe Korrelation zwischen der Konsumation von CSAM und der Suche nach direktem Online-Kontakt mit einem Kind. Die Verfügbarkeit von CSAM führt zu weiteren Verbrechen sexueller Gewalt gegen Kinder. Somit ist die Dringlichkeit und Bedeutung der Aufdeckung und das Entfernen von CSAM aus dem Internet von entscheidender Bedeutung.

„ECPAT Österreich möchte Hintergrundinformation zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kinderni - oft verkürzt und mit einer Portion Polemik als ‚Chat-Kontrolle oder Data-Mining Verordnung‘ benannt – zur Verfügung stellen. Es geht aus unserer Sicht um Chat-Sicherheit für Kinder oder, wenn Sie wollen, Kindersicherung online“, sagt Astrid Winkler, Geschäftsführerin von ECPAT Österreich einleitend.

ECPAT fordert Österreich auf die EU-Gesetzgebungsmaßnahmen zum Schutz von Kindern im Internet zu unterstützen. „Das Recht auf Privatsphäre der User und das Recht der Kinder, vor Gewalt geschützt zu werden, sind zwei zentrale Grundrechte, die sich gegenseitig nicht ausschließen dürfen, sondern Hand in Hand gehen sollten. Wir bedauern die primär ablehnende Haltung Österreichs. Wir würden uns für den Kinderschutz einen wohlwollenden Zugang wünschen und zumindest ein Bekenntnis, dass es eine Regelung auf EU-Ebene braucht“, sagt Winkler.

Die Studienergebnisse "Deutschsprachige Nutzer von Darstellungen sexuellen Missbrauchs im Darknet" von Suojellaan Lapsia / Protect Children ry., die Statements der Podiumsredner*innen sowie den Pressetext in voller Länge finden Sie hier.

+60 Organisationen fordern die EU-Mitgliedsstaaten auf, die EU-Verordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch von Kindern online zu unterstützen

13. April 2023 - ECPAT Österreich ist, zusammen mit mehr als 60 Kinderschutz-Organisationen in Europa, wie ECPAT International, Missing Children Europe, Brave Movement, Internet Watch Foundation, Thorn, Terre des Hommes, der festen Überzeugung, dass Österreich den EU-Gesetzesvorschlag zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern unterstützen muss, um Kinder vor sexueller Gewalt im Internet bestmöglich zu schützen.

Jeden Tag werden die Rechte von Kindern auf Schutz vor sexuellem Missbrauch und Ausbeutung im Internet verletzt. Die Zahl der Missbrauchsdarstellungen von Kindern (CSAM) ist von 1 Million im Jahr 2014 auf über 20 Millionen im Jahr 2021 gestiegen. Im Jahr 2021 wurden weltweit über 85 Millionen Bilder und Videos gemeldet, wovon über 62 % dieses Materials in Europa gehostet wird. Wirksame und langfristige Lösungen zur Bekämpfung der Verbreitung von sexuellem Kindesmissbrauch online haben die staatlichen Regierungen in der Hand. Die politischen Entscheidungsträger*innen der EU haben die Möglichkeit, für die vorgeschlagene Verordnung zur Verhinderung und Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet zu stimmen und einen bahnbrechenden globalen Präzedenzfall zu schaffen, um sexuelle Gewalt und Missbrauch von Kindern im Internet zu beenden. "Es ist an der Zeit, dass die EU-Mitgliedstaaten aufstehen, mutig sind und Kinder vor diesem grausamen Verbrechen schützen", fordert Astrid Winkler, Geschäftsführerin ECPAT Österreich.

Die gesamte Presseaussendung finden Sie hier.

High-Level Panel über die Notwendigkeit der EU-Verordnung

20. März 2023 - In Brüssel fand eine hochrangige Veranstaltung über die Notwendigkeit der EU-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet statt. Dabei wurden Grundsatzreden der Europaabgeordneten Javier Zarzalejos und Hilde Vautmans, beide Mitglieder des Europäischen Parlaments, sowie von Ashton Kutcher, der Mitbegründerin von Thorn gehalten.

Der von den politischen Entscheidungsträgern in Brüssel ausgearbeitete Legislativvorschlag zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist dringend erforderlich und birgt ein enormes Potenzial, unsere Bemühungen um den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung im Internet weiter voranzutreiben. Um die Bemühungen zu bündeln und Kinderrechts- und Fachexperten zusammenzubringen, hat sich eine informelle Koalition von Kinderrechts- und Kinderschutzorganisationen gebildet, die European Child Sexual Abuse Legislation Advocacy Group (ECLAG). In der ECLAG sind über 60 Organisationen vertreten, darunter die Brave-Bewegung, ECPAT, Missing Children Europe, IWF, Terre des Hommes und Thorn als Mitglieder der Lenkungsgruppe.

Am 20. März haben die ECLAG-Gruppe in Brüssel eine hochrangige Veranstaltung über die Notwendigkeit der EU-Verordnung zur Verhinderung und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet abgehalten. Der erste Teil der Veranstaltung bestand aus Grundsatzreden der Europaabgeordneten Javier Zarzalejos und Hilde Vautmans, beide Mitglieder des Europäischen Parlaments, sowie von Ashton Kutcher, der Mitbegründerin von Thorn.

In der anschließenden Debatte haben die Diskussionsteilnehmer erörtern, was die politischen Entscheidungsträger*innen an der Verordnung anpassen müssen, um Kinder weltweit besser zu schützen. Das Podium bestand aus Mié Kohiyama, Mitbegründerin der Be Brave Movement France, SAGE-Mitglied der Brave Movement und Überlebende sexueller Gewalt in der Kindheit, Michael Tunks, Leiter der Abteilung für öffentliche Angelegenheiten bei IWF, Heidi de Pauw, CEO von Child Focus und Gründungsmitglied von Missing Children Europe, und Cathal Delaney, einem ehemaligen Strafverfolgungsbeamten von Europol, der jetzt für Thorn arbeitet. Die Podiumsdiskussion wurde von Amy Crocker, Leiterin der Abteilung Kinderschutz und Technologie bei ECPAT International, moderiert. Das Schlusswort hat Nathalie Meurens, EU Advocacy Lead bei Terre des Hommes Niederlande übermittelt.

Die Aufnahme der Veranstaltung können Sie hier online nachsehen..

Neue Kampange zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung online

22. Februar 2023 - Am Europäischen Tag der Verbrechensopfer startet ECPAT, gemeinsam mit 13 Organisationen, die sich für den Schutz der Sicherheit und der Rechte von Kindern im Internet einsetzen, die Kampagne Right in Front of Us (#ChildSafetyOn). Untersuchungen der WeProtect Global Alliance und des Economist Impact Report zeigen, dass in einer durchschnittlichen Schulklasse mit 20 Kindern bis zu 13 Kinder eine Form von sexuellem Missbrauch im Internet erlebt haben. Aber eine Lösung für den sexuellen Missbrauch im Internet liegt direkt vor uns.

Die EU erwägt eine neue Gesetzgebung, die dazu beitragen soll, den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet zu stoppen. Dieses Gesetz würde die EU dazu verpflichten, Unternehmen wie Meta, Tik Tok und Google dazu zu verpflichten, jegliches Material über sexuellen Missbrauch von Kindern auf ihren Plattformen zu identifizieren, zu entfernen und zu melden. Entscheidend ist, dass diese Unternehmen auch zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie es versäumen, Kinder vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch zu schützen.

Die Gesetzgebung wäre die erste ihrer Art und würde eine Vorlage für eine globale Antwort auf ein Problem bieten, das mit alarmierender Geschwindigkeit wächst. Kinder in der ganzen Welt sind mehr denn je von sexuellem Missbrauch und Gewalt im Internet betroffen, und die EU ist zu einer Drehscheibe für die Verbreitung von Fotos und Videos von sexuellem Kindesmissbrauch geworden. 

Mit der Kampagne #ChildSafetyOn wollen Missing Children Europe, National Center for Missing & Exploited Children, ECPAT International, Brave Movement, Canadian Centre for Child Protection, Internet Watch Foundation, NSPCC, End Violence Against Children, Thorn, 5 Rights Foundation, Terre des Hommes, WeProtect Global Alliance, Child Helpline International und Eurochild das Bewusstsein für die dringende Notwendigkeit des Schutzes von Kindern im Internet schärfen und den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Prävention und Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet unterstützen.

Der EU-Gesetzesvorschlag zielt darauf ab, Kinder überall dort zu schützen, wo sie sich aufhalten, damit sie in ihren digitalen Welten leben, lernen und gedeihen können, ohne dass sie dem Missbrauch ausgesetzt sind. Gemeinsam wollen wir sicherstellen, dass die Rechte, die Kinder offline haben - ihre Privatsphäre, ihr Wohlbefinden und ihre Sicherheit - auch online gewährleistet sind.

Weitere Informationen finden Sie auf der deutschsprachigen Kampagnen-Website https://www.kindersicherheitineuropa.com/ und lesen Sie dazu die Pressemitteilung von ECPAT International hier.

Safer Internet Day: ECPAT Österreich fordert Maßnahmenpaket gegen Darstellungen von sexualisierter Gewalt an Kindern im Internet

7. Februar 2023 - Das Maßnahmenpaket sollte sowohl Aufklärung und Bewusstseinsbildung bei Kindern selbst, aber auch bei Eltern, Lehrer*innen sowie Betreuer*innen beinhalten, ebenso wie mehr Ressourcen für Kinderschutz generell und bessere Ausstattung für Ermittler*innen. Darüber hinaus sollte die österreichische Politik die ablehnende Haltung gegenüber dem Gesetzesvorschlag der EU-Kommission zur Prävention und Bekämpfung von sexuellem Missbrauch an Kindern überdenken.

Lesen Sie die Presseaussendung hier.

Österreich hat ein Missbrauchsproblem - verstärkte gesetzliche Maßnahmen zum Kinderschutz gefordert

18. Jänner 2023 - Der aktuelle Fall um den österreichischen Schauspieler F. Teichtmeister, der sich vor Gericht für den Besitz von rund 58.000 Missbrauchsdarstellungen verantworten muss, zeigt klar, dass der Kinderschutz in Österreich eine ganz hohe Priorität bekommen muss. Es müssen neue gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um den eklatanten Anstieg von Missbrauchsdarstellungen und deren erhöhter Nachfrage einen Riegel vorzuschieben. Kinderschutz braucht einheitliche, für ganz Österreich geltende Standards, wie z. B. Kinderschutzkonzepte, die in einem Bundes-Kinderschutzgesetz zusammengefasst werden sollten. Weiters fordern wir die politischen Entscheidungträger*innen auf, den EU-Gesetzesvorschlag zur Prävention und Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen zu unterstützen und das Internet zu einem sicheren Ort für Kinder zu machen.

Unser Statement finden Sie hier.

Wir müssen das Internet zu einem sicheren Ort für Kinder machen!
Offener Brief an die EU und gemeinsamer Aufruf zum Handeln von knapp 80 Organisationen

18. November 2022 –  Am Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch wenden wir uns, gemeinsam mit knapp 80 Organisationen der Zivilgesellschaft, an die Europäische Union. Wir fordern die politischen Entscheidungsträger*innen der EU auf, das Internet zu einem sicheren Ort für Kinder zu machen und sich auf wirksame Lösungen für den Schutz von Kindern im Internet zu konzentrieren. Dabei ist es besonders wichtig, eine Rechtsgrundlage für freiwillige Maßnahmen zu schaffen, die den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung im Internet unterstützen.

Den Brief finden Sie hier zur Nachlese.

Öffentliche Konsultation: ECPAT kommentiert den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs in der EU

13. September 2022 - Brüssel / ECPAT reicht einen gemeinsamen Kommentar zum jüngsten Vorschlag der Europäischen Kommission zur Verhinderung und Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet in der EU ein.

ECPAT International begrüßt gemeinsam mit seinen europäischen ECPAT-Mitgliedern die vorgeschlagenen Änderungen, fordern aber auch zusätzliche Klarstellungen und Überarbeitungen, die sicherstellen, dass die Rechte von Kindern in der digitalen Politik der EU vollständig berücksichtigt werden. Wir setzen uns für eine Welt ein, in der die Anbieter von Online-Diensten und die technologischen Hilfsmittel, die zur Aufdeckung, Entfernung und Meldung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch eingesetzt werden, die Grundrechte aller Nutzer*innen - auch der Kinder - achten. 

Lesen Sie im Folgenden unsere vorrangigen Unterstützungsbereiche und Bedenken bezüglich des Vorschlags:

- Wir betonen, dass das Wohl eines jeden Kindes bei dieser Verordnung im Vordergrund stehen sollte.

- Wir fordern die politischen Entscheidungsträger*innen der EU auf, Kinder in die Ausarbeitung, Umsetzung und Bewertung der Verordnung einzubeziehen.

- Wir erinnern an die Notwendigkeit, die Definitionen von Material zum sexuellen Missbrauch von Kindern (engl. Child Sexual Abuse Material - CSAM) und der Anwerbung von Kindern zu sexuellen Zwecken zu aktualisieren.

- Wir unterstützen die strengen Schutzmaßnahmen, die durch die Verordnung eingeführt werden, um sicherzustellen, dass die Anbieter von Online-Diensten und die verwendeten Technologien die Grundrechte aller Nutzer*innen, einschließlich der Kinder, respektieren. Wir betonen den Vorrang des Rechts eines jeden Kindes auf Freiheit vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch sowie auf Schutz der Privatsphäre.

- Wir begrüßen die horizontale Verpflichtung für alle Dienste der Informationsgesellschaft, Risiken zu bewerten und Präventivmaßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass ihre Dienste für den sexuellen Missbrauch von Kindern genutzt werden, und unterstützen somit die Sicherheit durch Design (safety by design).

- Wir unterstützen ebenso die neuen Transparenzanforderungen, wie die jährliche öffentliche Berichterstattung.

- Wir begrüßen den obligatorischen Einsatz sicherer Technologien und betonen, wie wichtig es ist, auf alle Formen der sexuellen Ausbeutung und des Missbrauchs von Kindern zu reagieren - "bekanntes Material zum sexuellen Missbrauch von Kindern", "neues Material zum sexuellen Missbrauch von Kindern" und "Grooming". Ein Kompromiss würde bedeuten, dass die Rechtsvorschriften die Kinder jetzt und in Zukunft nicht schützen.

- Die Verordnung sollte eine klare Übergangsregelung vorsehen und Lücken schließen.

- Wir drängen darauf, dass die Verordnung eineklare Rechtsgrundlage und die erforderlichen Garantien für die Fortsetzung des freiwilligen Screenings und Aufdeckung von Material zum sexuellen Kindesmissbrauch als entscheidende Präventionsmaßnahme bietet. 

- Die Verordnung muss einen klaren Rechtsrahmen schaffen, der es den Unternehmen ermöglicht, ihre Erkennungstechnologien zu erneuern und zu verbessern.

- Wir unterstützen nachdrücklich die Einrichtung eines EU-Zentrums als wichtige Säule zur Bekämpfung von CSAM in der EU. Wir drängen auf mehr Klarheit bei der Zusammenarbeit und Integration mit der Arbeit des bestehenden Ökosystems - einschließlich Hotlines, Hilfsdienste für Opfer und Betroffene, Organisationen der Zivilgesellschaft und bestehenden Regulierungsbehörden - sowie mit Europol, anderen EU-Institutionen, nationalen Behörden und internationalen Partner*innen.

- Um die effektive Unabhängigkeit des EU-Zentrums zu gewährleisten, fordern wir eine klare Trennung der personellen, logistischen, administrativen und IT-Ressourcen von Europol.

- Wir fordern solide Verfahren, um die Transparenz und Qualität der in der vorgeschlagenen Indikatorendatenbank enthaltenen Daten zu gewährleisten, einschließlich der Festlegung von Mindeststandards und -verfahren, die erforderlich sind, um die Qualität und Vertrauenswürdigkeit der Daten sicherzustellen.

- Wir empfehlen, mehr Klarheit hinsichtlich der Bedingungen für die kostenlose Verfügbarkeit der Technologie zu schaffen.

- Die Verordnung muss die effiziente Koexistenz von Meldepflichten im Rahmen nationaler, EU- und anderer regionaler Initiativen gewährleisten.

- Wir betonen, wie wichtig es ist, eine harmonisierte Umsetzung der Verordnung zu gewährleisten, um das Entstehen unterschiedlicher Standards in der EU zu vermeiden.

- Wir begrüßen die Aufnahme formeller Unterstützungs- und Entschädigungsmechanismen für Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch in der EU. Die Verordnung sollte jedoch die Rechte von Opfern aus Nicht-EU-Ländern anerkennen, deren Missbrauch von in der EU tätigen Online-Diensteanbietern verbreitet und gehostet wird.

- Die Verordnung sollte klarere Verpflichtungen zur raschen Beseitigung von sexuellem Kindesmissbrauchsmaterialien als Teil der Anerkennung der Rechte der Opfer enthalten, um eine mögliche Reviktimisierung zu begrenzen.

Lesen Sie die Stellungnahme von ECPAT International - gemeinsam mit relevanten europäischen ECPAT-Mitgliedern sowie ECPAT Österreich - zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern in voller Länge hier sowie auf der Website der EU Kommission hier.

Offener Brief an die Europäische Union zum Gesetzesvorschlag zur Vorbeugung und Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch

1. Juni 2022 - Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein weltweites Verbrechen, das in großem Maßstab bekämpft werden muss. Am 11. Mai veröffentlichte die Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag für eine Verordnung zur Vorbeugung und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Dieser Vorschlag kommt im richtigen Moment und ist von historischer Bedeutung, nicht nur für Europa, sondern weltweit. Sobald diese Verordnung verabschiedet wird, wird sie weit über die Grenzen der Europäischen Union hinaus wirken und den weltweiten Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch sowohl offline als auch online vorantreiben. Der Gesetzesvorschlag legt einen ausbalancierten, verbindlichen und zukunftssicheren Rahmen fest, der es uns ermöglichen wird, in den kommenden Jahren gegen bekannte und neue Missbrauchsdarstellungen von Kindern sowie gegen Grooming mit dem Ziel der sexuellen Ausbeutung vorzugehen.

Zusammen mit über 50 Organisationen der Zivilgesellschaft unterstützt ECPAT Österreich, in einem  gemeinsamen offenen Brief an die Europäische Union, den neuen Gesetzesvorschlag der EU Kommission.

Wir unterstützen die strengen Sicherheitsvorkehrungen, die mit diesem Gesetz eingeführt werden, wir begrüßen das vorgeschlagene EU-Zentrum als eine unabhängige Einrichtung und wir befürworten die allgemeine Verpflichtung, Risiken zu bewerten und Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Zusätzlich ist die obligatorische Verwendung sicherer Technologien, die von einer unabhängigen Behörde angeordnet wird, eine willkommene Initiative, um dieses Verbrechen in großem Umfang zu bekämpfen.

Der neue Gesetzesvorschlag wird dabei helfen, Kindesmissbrauch nicht nur in der Europäischen Union, sondern weltweit zu bekämpfen.

Dengemeinsamen offenen Brief in voller Länge finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Gesetzesentwurf der Europäischen Kommission vom 11. Mai 2022 finden Sie hier sowie die Stellungnahme von ECPAT International dazu hier.

Europa bleibt "globale Drehscheibe" für das Hosting von Online-Material über sexuellen Kindesmissbrauch

Mai 2022 - Europa ist nach wie vor der weltweit größte Hoster von Bildmaterial über sexuellen Kindesmissbrauch. Trotz der Bemühungen, die Menge des gehosteten Materials zum sexuellen Missbrauch von Kindern einzudämmen, ist Europa nach wie vor bevorzugte Ziel für Kriminelle, die illegale Inhalte hosten wollen. Neue Zahlen, die Ende April von der Internet Watch Foundation (IWF) veröffentlicht wurden, zeigen, dass Europa die meisten Bilder und Videos von sexuellem Kindesmissbrauch beherbergt. 62 % des bekannten Materials zum sexuellen Missbrauch von Kindern (CSAM) wurde in einem europäischen Land aufgespürt. In den Niederlanden werden weiterhin mehr Missbrauchsinhalte gehostet als irgendwo sonst auf der Welt. Allein 41 % der bekannten Bilder und Videos wurden 2021 auf Servern dieses Landes gehostet. Die Niederlande ist aufgrund ihrer starken Internet-Infrastruktur, die es jedem Internet-Unternehmen leicht macht, dort zu operieren, zu einem Ziel für das Hosting von Material über sexuellen Kindesmissbrauch geworden. Diese Unternehmen bieten auch kostengünstige Hosting-Dienste an. Im globalen Vergleich, stellten die IWF-Analyst*innen fest, dass ein höherer Anteil als in den Vorjahren auch auf Servern in den Vereinigten Staaten zurückverfolgt wurde.

Illegale Inhalte und Meldungen von sexuellen Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger können in Österreich an die Online-Meldestelle Stopline gemeldet werden. www.stopline.at

#childprotect_on – Europaweite Umfrage belegt: Die Öffentlichkeit fordert Maßnahmen der EU zum Schutz von Kindern im Internet

Amsterdam, Wien, 17. November 2021 – ECPAT, das weltweit größte Netzwerk, das sich gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern einsetzt, hat heute europaweit die Ergebnisse einer Umfrage veröffentlicht, die im Rahmen eines online Pressegespräches in Österreich durch Astrid Winkler, Geschäftsführerin ECPAT Österreich und Dorothea Czarnecki, stellv. Geschäftsführerin von ECPAT International präsentiert wurden. Die Studie wurde in acht Ländern der Europäischen Union durchgeführt, in der die Einstellung der Öffentlichkeit zum Online-Kinderschutz abgefragt wurde. Die Umfrage zeigt, dass die Befragten glauben, dass das Internet für Kinder nicht sicher ist, und dass sie bereit wären, ihre Privatsphäre aufzugeben, um den Schutz für Kinder zu erhöhen.

Umfrage in acht großen Ländern Europas liefert Argumente und Zustimmung für rechtliche Regelung auf EU Ebene zum Einsatz von automatisierten Tools zum Schutz von Kindern im Netz

Die von ECPAT International in Zusammenarbeit mit ihrem Mitglied Defence for Children – ECPAT Niederlande in Auftrag gegebenen qualitativen und quantitativen Untersuchungen basierten auf repräsentativen Befragungen von Erwachsenen in Frankreich, Deutschland, Ungarn, Italien, den Niederlanden, Polen, Spanien und Schweden. Die Studie zeigt eine breite öffentliche Zustimmung (68 %) für den Einsatz technischer Hilfsmittel zur Identifizierung von Missbrauchsdarstellungen an Kindern im Internet und für die Etablierung gesetzlicher Rahmenbedingungen durch die Europäische Union zur Verbesserung der Sicherheit von Kindern im Netz.

Forderung nach einheitlicher gesetzlicher Verpflichtung durch die EU

Die Botschaft aus einigen der größten Länder der Europäischen Union, der sich ECPAT Österreich voll inhaltlich anschließt, ist somit eindeutig: Die Öffentlichkeit will, dass auf EU Ebene Maßnahmen zum Schutz von Kindern im Internet ergriffen werden. Online-Plattformen sollen von der Europäischen Union gesetzlich dazu verpflichtet werden, dass sie automatisierte Tools, die helfen können, die Sicherheit für Kinder im Internet zu erhöhen, immer automatisch aktiviert haben.……#childprotect_on

Weitere Informationen:

Zu den Umfrageergebnisse

Zum Project Beacon #childprotect_on

Unsere Pressemitteilung, die Langversion der Pressemitteilung sowie weitere Informationen in unserem Pressebereich.

Globale Kinderschutz-Allianz fordert Facebook zu mehr Kinderschutz auf

15. Oktober 2021 - Fast 60 Kinderschutzorganisationen - darunter ECPAT Österreich - und führende Persönlichkeiten des Sektors, angeführt von der britischen National Society for the Prevention of Cruelty to Children (NSPCC), haben große Bedenken über die mangelnde Vorgehensweise von Facebook, Kinder vor ernsthaftem Schaden zu schützen, geäußert und fordern das Unternehmen auf, wichtige Schritte zu unternehmen, um das Vertrauen wiederherzustellen und die Sicherheit junger Nutzer*innen in seinen Diensten zu gewährleisten.

  • Die globale Allianz äußert erhebliche Bedenken über den Umgang von Facebook mit der Sicherheit von Kindern und fordert Mark Zuckerberg auf, persönlich fünf Maßnahmen zu vereinbaren, um das Problem anzugehen und das Vertrauen wiederherzustellen.
  • Facebook muss seine Forschungsergebnisse darüber veröffentlichen, wie Produktentscheidungen zu den psychischen Problemen junger Menschen und dem Risiko von Kindesmissbrauch beitragen.
  • Der Brief mit 59 Unterzeichner*innen folgt auf die Enthüllungen der Facebook-Whistleblowerin und auf Untersuchungen der NSPCC, die zeigen, dass ein Drittel aller Grooming-Delikte auf Instagram begangen werden.

Lesen Sie den gemeinsamen Brief an Facebook hier.

 

Kinderschutz-Organisationen sichern Apple ausdrückliche Unterstützung für neue Kinderschutzpolitik zu

23. September 2021 - Im August 2021 kündigte Apple an, dass im Zuge der nächsten Aktualisierung seines Betriebssystems, datenschutzgerechte Technologie zum Einsatz kommen würde, die es ermöglicht, bekannte Darstellungen und Bilder von sexuellem Missbrauch von Kindern auf Apple-Enduser-Geräten vor dem Hochladen auf iCloud aufzudecken.

Entscheidend ist, dass Apple auch das erste globale Technologieunternehmen ist, dass das Erkennung von CSAM auf Geräteebene vorschlägt. Wichtig ist auch, dass die vorgeschlagene Technologie zur Erkennung von CSAM zwar nicht neu ist, Apple aber zusätzliche Verschlüsselungsebenen und andere komplexe Technologien vorschlägt, um die Privatsphäre und Sicherheit der iCloud-Nutzer*innen zu schützen. Diese Betonung des Datenschutzes und der Sicherheit ist als durchgängiges Merkmal der Marke Apple sehr bemerkenswert.

In einem Unterstützungsbrief von mehr als 90 Kinderschutzorganisationen und ECPAT Österreich,

  • rufen wir gemeinsam Apple dazu auf, auf Kurs zu bleiben und einen klaren Zeitplan für die Umsetzung dieser wichtigen Schritte festzulegen, um die wiederholte sexuelle Ausbeutung von Kindern zu verhindern.
  • wir ermutigen Apple nachdrücklich, noch weiter zu gehen und begrüßen den Dialog mit dem Unternehmen.

Nach dem heutigen Stand der Dinge ist die Haltung von Apple ein äußerst wichtiger Schritt nach vorne, sowohl für Apple als auch für die gesamte Branche. Nachdem wiederholt gesagt wurde, dass "nichts mehr getan werden kann", hat Apple genau gezeigt, was noch getan werden kann - wenn der Wille da ist, es zu tun.

Weitere Informationen und den Unterstützungsbrief finden Sie hier.

Astrid Winkler bei Puls 4 Spezial

31.8.2021 – ECPAT Geschäftsführerin Astrid Winkler war bei PULS 4 Spezial Der Feind im Kinderzimmer zum Thema Cyber-Grooming zu Gast. 

"Eltern müssen proaktiv mit ihren Kindern über die Probleme auf Social Media sprechen, um eine Vertrauensbasis zu schaffen. Man kann aber nicht die gesamte Last bei den Eltern abladen – es muss eine Kooperation sein zwischen Eltern und Schule um den Gefahren entgegen zu wirken."

Die gesamte Sendung mit dem Themen-Beitrag Cyber-Grooming mit Astrid Winkler kann in der Puls 4 Mediathek nachgeschaut werden (ab Minute 56): https://www.puls4.com/puls4spezial/Videos/Ganze-Folge/PULS-4-Spezial-Der-Feind-im-Kinderzimmer-Gefahr-Social-Media.

EU-Bericht über automatisierte Technologien zur Erkennung von Missbrauchsdarstellungen

28. Juni 2021 – Der Europarat hat einen äußerst nützlichen und zeitgemäßen Bericht herausgebracht. Der Bericht untersucht die Rolle, die automatisierte Technologien und Werkzeuge dabei spielen können, Staaten bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber Kindern zu unterstützen. Er fasst viele der wichtigsten Rechtsinstrumente zusammen, die einen Einfluss auf die Verpflichtungen von Staaten haben, Kinder aktiv vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch im Internet zu schützen.

Der Bericht wurde durch das Debakel in der EU um die e-Privacy-Richtlinie ausgelöst. Die zentrale Frage der vorangegangenen Diskussion bezog sich auf die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen, die von Unternehmen ergriffen wurden, die auf völlig freiwilliger Basis automatisierte Tools zum Schutz von Kindern vor der Verbreitung von Material über sexuellen Missbrauch von Kindern und Grooming eingesetzt hatten.

Den EU-Bericht finden Sie hier sowie eine detaillierte kritische Betrachtung dazu im Blog von John Carr, Technical Advisors von ECPAT International, hier.

ECPAT Projekt "Beacon" zum Schutz der Kinder in digitalen Räumen

ECPAT International hat in Zusammenarbeit mit der Oak Foundation, den europäischen ECPAT-Mitgliedern – wie auch ECPAT Österreich – und weiteren globalen Partnern an einem wichtigen Projekt gearbeitet, um Kinder im Internet besser zu schützen. Bekannt als "Project Beacon", setzt sich dieses Projekt für ein größeres Bewusstsein für die Rechte von Kindern in Online-Räumen ein. Da sich Kinder zunehmend auf digitale Technologien und das Internet verlassen, um sich zu bilden und zu sozialisieren, stellt sich die Frage, welche negativen Auswirkungen dies auf ihr Leben haben kann und ob dies für die Kinder positiv oder negativ ist. 

Das Projekt Beacon wurde als Reaktion auf die Besorgnis über die Auswirkungen der Änderungen in der europäischen Politik rund um digitale Rechte Ende 2020 gegründet, um sicherzustellen, dass die Bekämpfung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch (CSAM) trotz der Änderungen in der Datenschutzgesetzgebung eine Priorität für EU-Politiker bleibt. Project Beacon tut dies, indem es ein Bewusstsein für die Änderungen in der Politik schafft, Kampagnen durchführt, um das Bewusstsein für diese Themen zu schärfen, und in ganz Europa mit der Führung der Europäischen Union und der allgemeinen Öffentlichkeit in Kontakt tritt. Project Beacon zielt darauf ab, die Verabschiedung einheitlicher Richtlinien, Regelungen und eines robusten rechtlichen Rahmens so zu beeinflussen, dass der Schutz von Kindern in digitalen Räumen und verschlüsselten Umgebungen möglich bleibt. 

Weitere Informationen zum Projekt finden Sie hier sowie eine Zusammenfassung der Ereignisse rund um die Änderungen in der EU-Politik hier.

Großer Erfolg bei der Bekämpfung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern im Internet

4. Mai 2021 – Mit 400.000 Mitgliedern war "Boystown" einer der größten Plattformen im Darknet über die anonym und kostenlos Missbrauchsdarstellungen - vorwiegend an Buben und zum Teil schwerste sexuelle Gewalt an Kleinkindern - getauscht wurden. Für die Ermittler ist die Abschaltung der Plattform und die Festnahme der mutmaßlichen Betreiber ein großer Erfolg im Kampf gegen die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen. Hauptbeschuldigte sind vier Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit. An der von EUROPOL gesteuerten Operation waren Deutschland, Niederlande, Schweden, USA, Australien und Kanada beteiligt.

Rückfragen beim Österreichischen Bundeskriminalamt haben ergeben, dass in Österreich die Polizei künstlich generiertes Missbrauchsmaterial (z.B. animierte Videos, Bilder) nicht verwenden darf, um Plattformen im Darknet zu infiltrieren. Es wurde uns jedoch versichert, dass die österreichische Rechtslage andere geeignete Möglichkeiten für Darknet-Ermittlungen vorsieht. Derzeit ist noch nicht bekannt, ob es im Zusammenhang mit der Zerschlagung einer der größten Plattformen für Material von Kindesmissbrauch, "Boystown, auch österreichische Täter*innen gibt.

Weitere Informationen: https://www.europol.europa.eu/newsroom/news/4-arrested-in-takedown-of-dark-web-child-abuse-platform-some-half-million-users 

EU erzielt politische Einigung, um den freiwilligen Einsatz von Online-Tools gegen Missbrauchsdarstellungen fortzusetzen

3. Mai 2021 – Am 29. April 2021 erzielten das Europäische Parlament und der Europäische Rat eine Einigung über die vorgeschlagene Übergangsregelung bezüglich der Aufdeckung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet durch Kommunikationsdienste.

ECPAT Österreich hatte zusammen mit ECPAT International und weiteren Kinderschutzorganisationen in den letzten Monaten für diese wichtige Entscheidung gekämpft, die es nun rechtlich und vorübergehend weiterhin Internetunternehmen erlaubt, Messaging-Plattformen auf Material über sexuellen Missbrauch von Kindern zu scannen, dieses zu melden und zu entfernen.

„Das ist ein großer Erfolg“, freut sich Astrid Winkler, Geschäftsführerin von ECPAT Österreich. „Mit Hilfe der globalen Stimme der Kinderschutzorganisationen ist es gelungen, die Bedeutung des Kinderschutzes im Internet aufzuzeigen und das Problem zumindest für eine Übergangszeit zu lösen. Nun muss aber eine dauerhafte, gesetzliche Lösung gefunden werden. ECPAT wird die weiteren Entwicklungen beobachten und wir werden weiterhin unsere Stimme für Kinderschutz im Internet erheben.“

Jüngste Zahlen von Europol und anderen Organisationen haben eindeutig bewiesen, dass Kinder global unverhältnismäßig stark Opfer von sexuellem Missbrauch im Internet geworden sind. Dies stellt globale Herausforderungen dar, die die Zusammenarbeit mit der Internetbranche unerlässlich macht. Die Übergangsregelung bietet nun mehr Rechtssicherheit für Internetunternehmen beim freiwilligen Scannen von Missbrauchsdarstellungen.

Für die Zukunft müssen Kinderschutz- und Kinderrechts-Arbeitsgruppen sowie Expert*innen enger mit Datenschutzanwält*innen und -aktivist*innen zusammenarbeiten. Die jetzt beschlossene Übergangsregelung ist vorerst für drei Jahre gültig.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung der Arbeitsgruppe für Kinderrechte des Europäischen Parlaments

Blogbeitrag von John Carr 

Pressemitteilung der EU Kommission - 28.4.2021

Statement vom 28.4.2021 an die EU von ECPAT International

Safer Internet Day 2021: Aus den Augen, aus dem Sinn – Vergessene Kinderrechte

Die EU hat auf dem Weg zum Europäische Kodex für elektronische Kommunikation die Rechte und den Schutz der Kinder aus den Augen verloren

9. Februar 2021 – Ganz nach dem Motto „Together for a better internet“ des internationalen Aktionstages Safer Internet Day 2021, appelliert ECPAT an Europäische Abgeordnete schnell zu handeln und endlich der vorübergehenden Aussetzung eines Teils des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation (EECC) im Interesse des Kinderschutzes zuzustimmen.

„Kinderschutz ist ein universelles Recht von Kindern, das keinesfalls einem vermeintlichen 'Schutz der Privatheit' geopfert werden darf. Es gibt kein Menschenrecht auf 'Verbreiten, Teilen oder Tauschen von Missbrauchsdarstellungen im Netz'. ...", appelliert Astrid Winkler, Geschäftsführerin von ECPAT Österreich, an die Verantwortlichen.

Im Trialog der Verhandlungspartner konnte bislang keine Einigung über eine vorübergehende Ausnahmeregelung erzielt werden. ECPAT Österreich fordert die politischen Verterter*innen Österreichs in den relevanten EU-Gremien auf, sich für eine solche Ausnahmeregelung einzusetzen, damit dann eine verbindliche Lösung erarbeitet werden kann, um den Online-Kinderschutz mit den Europäischen Datenschutznormen zu vereinbaren.

Unsere Pressemitteilung in voller Länge

Chronologische Zusammenfassung

EU sieht beim Online-Missbrauch von Kindern weiterhin weg

3. Februar 2021 – Seit 21. Dezember 2020 ist der Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation (kurz: EECC)[1] in Kraft, der die Möglichkeiten von Tech-Unternehmen einschränkt, Technologien zur Erkennung, Meldung und Entfernung von Material über sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet einzusetzen. ECPAT hat im Vorfeld an die EU appelliert einen Kompromiss zu finden, der es Dienstleistern und Plattformbetreibern wie etwa Facebook weiterhin erlaubt, Tools zur Erkennung von Material im Internet einzusetzen, das die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet zeigt.

ECPAT, wie auch viele andere Kinderschutzorganisationen, haben davor gewarnt, dass ein fehlendes Agieren verheerende Folgen haben wird. So hat Facebook am 21. Dezember 2020 entschieden, dass es die Suche nach Meldungen zu Kindesmissbrauch in der EU einstellen wird. Einige Tech-Unternehmen kündigten an, dass sie weitermachen würden, andere haben ihr Vorgehen nicht mitgeteilt.

Unsere Befürchtungen haben sich nun bestätigt, denn die Meldungen über die sexuelle Ausbeutung von Kindern in der EU sind lt. NCMEC, in den ersten drei Wochen nach Inkrafttreten der ePrivacy-Richtlinie, um 46 % zurückgegangen. Das ist verheerend!

ECPAT Österreich appelliert gemeinsam mit ECPAT International und weiteren ECPAT Organisationen in einem gemeinsamen Brief an das Europäische Parlament und insbesondere die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MEPs), den politischen TRIALOG rasch wieder aufzunehmen, um jenen Teil der Richtlinie vorübergehend auszusetzen, der das Scannen verbietet. Dadurch soll ein Zeitraum geschaffen werden, um eine dauerhafte, DSGVO-konforme Lösung für das Problem zu erarbeiten.

Es ist nicht zu verstehen, warum in der Diskussion maßgebliche MEPs, wie zum Beispiel die Berichterstatterin zum Thema im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE), Birgit Sippel, die Scanning-Tools als eine Bedrohung für die Privatsphäre darstellen.

Klarzustellen ist:

  • Datenschutzgesetze waren nie dazu gedacht, das Auffinden und Löschen von Bildern eines Kindes, das sexuell missbraucht wird, zu erschweren.
  • Sie waren nicht dazu gedacht, es einem/einer Täter*in zu erleichtern, sich das Vertrauen eines Kindes für sexuelle Zwecke zu erschleichen.
  • Die Tools, die verwendet werden, stellen keine Bedrohung für die Privatsphäre dar. Sie dienen ausschließlich dem Kinderschutz online – dafür haben einige Unternehmen sogar eidesstaatliche Erklärungen vorgelegt.

Wir fordern die Verantwortlichen der EU dazu auf, beim Online-Kindesmissbrauch nicht wegzusehen, sondern der vorrübergehenden Aussetzung eines Teils der EU-Richtlinie im Interesse des Kinderschutzes zuzustimmen.

Weitere Informationen:

Dringender ECPAT-Appell an das Europäische Parlament

Q&A zur vorübergehenden Aussetzung

ECPAT International

NCMEC


[1] EECC: Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Technik durch Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste zur Verarbeitung personenbezogener und anderer Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet (COM(2020)0568 – C9-0288/2020 – 2020/0259(COD))

Kinderschutz im Netz weiterhin in Gefahr

7. Januar 2021 – Am 21. Dezember 2020 trat die ePrivacy-Richtlinie der Europäischen Union mit einem katastrophalen Ergebnis für den Kinderschutz in Kraft. Denn die Richtlinie wurde OHNE die, weltweit von Kinderschutzorganisationen geforderte, explizite Ausnahme für Tech-Unternehmen verabschiedet, um weiterhin technologische Tools verwenden zu können, die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet aufdecken.

Während die Verordnung die erste Hürde nahm, indem sie am 7. Dezember vom LIBE-Ausschuss genehmigt wurde, konnten die weiteren Verhandlungen zwischen den gesetzgebenden Organen der Europäischen Union keinen Konsens erzielen, um auch die im Vorfeld diskutierte Übergangsregelung durchzusetzen, die Tech-Unternehmen erlauben soll, ihre Arbeit fortzusetzen. So wurde etwa der Passus gestrichen, der es Anbietern von Kommunikationsdiensten gestattete, die Kommunikation ihrer Nutzer in Hinblick auf illegales Material wie die sexuelle Ausbeutung von Kindern zu analysieren. 

Im Januar 2021 soll die Diskussion zu einer möglichen Ausnahmeregelung wieder aufgenommen werden. Bis dahin kann dies verheerende Auswirkungen auf den Schutz von Kindern im Netz haben. Denn angesichts der Tatsache, dass etwa Facebook – als weltweit größte Quelle für Materialien zur sexuellen Ausbeutung von Kindern, die dem internal renommierten US National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) und den Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden – seine proaktiven Kinderschutz-Tools in allen EU-Mitgliedstaaten abgeschaltet hat, ist dies unglaublich enttäuschend.

Erfreulich ist hingegen, dass einige große Tech-Unternehmen wie Google, LinkedIn, Microsoft, Roblox und Yubo Wege gefunden haben, ihre Tools weiterzuverwenden und auch erklärt haben, sich weiterhin proaktiv für die Aufdeckung von sexueller Ausbeutung von Kindern im Netz einzusetzen, bis die EU die nächsten Schritte setzt.

ECPAT Österreich schließt sich den Forderungen von NCMEC an – das als globale Schnittstelle zu den nationalen Strafverfolgungsbehördenfungiert und Verdachtsfälle von Internetanbietern und Serviceprovidern an die zuständige polizeiliche Zentralstelle des Landes weiterleitet – und ruft die Europäische Union auf, die Diskussion dringend wieder aufzunehmen und eine Version der Übergangsregelung zu genehmigen, die technologisch machbar ist. Tech-Unternehmen sollen sich verpflichten mit der EU zusammenzuarbeiten um praktikable Lösungen zu finden.

Weitere Informationen, Nachlese und Quellen:

EU auf dem Scheideweg - ein chronologischer Bericht zum Weltkindertag von Astrid Winkler, Geschäftsführerin ECPAT Österreich

https://www.missingkids.org/content/ncmec/en/blog/2020/we-are-in-danger-of-losing-the-global-battle-for-child-safety.html
https://johncarr.blog/2020/12/21/a-very-bad-day-for-children-in-europe/

Etappensieg für Kinderschutz im Netz

10. Dezember 2020 – Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments hat am 7. Dezember 2020 beschlossen, eine Änderung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation zu genehmigen, die es Technologieunternehmen ermöglicht, weiterhin Tools und Technologien zu verwenden, um in Online-Kommunikationen Material bzw. Hinweise für sexuellen Missbrauch von zu identifizieren und zu melden. „Das ist ein sehr erfreulicher Ertappensieg alle jener Organisationen, darunter ECPAT, die sich seit mehr als zwei Jahren dafür eingesetzt haben. Es ist offenbar gelungen, die Ausschussmitglieder zu überzeugen, dass Kinder ein Recht darauf haben, vor Missbrauch in Online-Settings geschützt zu werden", freut sich Astrid Winkler. 

Aber noch ist nicht alles entschieden. Jetzt beginnen die Verhandlungen zwischen den drei EU-Institutionen, dem Parlament, der Kommission und dem Rat. Obwohl Grund zum Feiern besteht, wird durch die Änderung die Verwendung dieser Tools nur für die nächsten zwei Jahre beibehalten. Es muss noch eine dauerhaftere Lösung gefunden werden. Der Kampf ist noch lange nicht vorbei und es braucht weiterhin viel Einsatz von Kinderschützer*innen, um zu einer dauerhaften Lösung zu kommen. „Wir von ECPAT Österreich jedenfalls bleiben dran, unterstützen weiterhin entsprechende Initiativen und versuchen MEPs zu überzeugen, dass Kinderschutz ein universelles Recht von Kindern ist, das keinesfalls einem vermeintlichen 'Schutz der Privatheit' geopfert werden darf. Es gibt kein Menschenrecht auf 'Verbreiten, Teilen oder Tauschen von Missbrauchsdarstellungen im Netz'. Daher muss es legal und legitim sein und bleiben, diesen Straftaten auf die Spur zu kommen, mit Methoden und Tools, die dem Medium Internet angepasst sind", betont Astrid Winkler.

Weitere Informationen zur Thematik finden Sie hier.

LIBE-Presseaussendung vom 8.12.2020

Tag der Kinderrechte: Kinderrechte und Kinderschutz im Netz – EU auf dem Scheideweg

Astrid Winkler erläutert die Situation in einem chronologischen Bericht

20. November 2020 – Heute, am 20. November 2020, dem Tag der Kinderrechte, muss ich leider sagen: Es besteht weiterhin Grund zur Sorge um Kinderschutz im Netz. In Europa. Die EU ist zu einem Hotspot im Datenhosting von Online-Kindesmissbrauchsdarstellungen geworden. Und wir, bei ECPAT, fragen uns einmal mehr: Wie kann das sein? Wie kann das die EU zulassen? Meine ernüchternde Antwort: Sie lässt sich immer noch von Lobbys vor den Karren spannen, die zu wenig oder gar kein Interesse an Kinderschutz haben.

Das aktuelle und frustrierende Beispiel ist das Gerangel, das seit Monaten hinter den EU-Kulissen, in Ausschüssen und bei Lobbygruppen im Gang ist, wenn es um die Anwendung von technischen Tools/Mitteln geht, mit denen z. B. Microsoft oder auch Facebook und andere „Anbieter von Online-Kommunikationsdiensten“ Material über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet aufspüren.

Bereits seit 2018 kämpfen nun europäische Kinderrechtsorganisation sowie internationale Organisationen dafür, dass eine Rechtsgrundlage für Anbieter von Internetdiensten geschaffen wird, weiterhin auf freiwilliger Basis Kommunikations- oder Verkehrsdaten über ihre Dienste für den begrenzten Zweck der Aufdeckung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet zu scannen. Das würde nämlich mit dem Inkrafttreten des European Electronic Communications Code (EECC) mit 21. Dezember 2020 illegal werden.

Am 10. September 2020 hat die Europäische Kommission nun eine Übergangsregelung (Verordnung) vorgeschlagen, die es Anbietern von Online-Kommunikationsdiensten weiterhin ermöglichen soll, die bisherigen technischen Mittel zum Aufspüren von Material im Netz betreffend sexuellen Missbrauch von Kindern zu verwenden.

Im Oktober 2020 appellierten über 60 europäische und internationale Organisationen an den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments, eben diese von der Europäischen Kommission erstellte Übergangsverordnung zur ePrivacy-Richtlinie zu unterstützen.

Tatsache ist aber, dass hinter den Kulissen, v.a. seitens des EU-Datenschutzbeauftragten massive Bedenken geäußert werden, dass diese technischen Mittel (z.B. die so genannte Microsoft PhotoDNA) missbräuchlich auch für andere Zwecke verwendet werden könnten. Und das obwohl Microsoft eine eidesstattliche Erklärung abgegeben hat, solche Tools ausschließlich für den Zweck des Aufspürens illegaler, strafbarer Darstellung von Kindesmissbrauch zu verwenden. Hier wird also ein übliches „Totschlagargument“ gegen den nachweislichen Nutzen dieser Tools für Kinderschutz ausgespielt. Das ist schändlich! Zumal die Bedrohung und der Schaden für Kinder evident und millionenfach sichtbar im WWW kursiert; die heraufbeschworene Gefahr aber eine reine Vermutung ist.

Der internationale Experte für Kinderschutz im Internet, John Carr (Executive Board of the European NGO Alliance for Child Safety Online), der sich seit Jahrzehnten mit Herausforderungen rund um digitale Technik und Kinderschutz beschäftigt, bringt es in seinem pointierten und sehr gut verständlichen Blogbeitrag auf diesen enttäuschenden Punkt: Europa ist kein guter Platz für Kinder. Nehmen Sie sich die Zeit, lesen Sie selbst nach – es lohnt sich wirklich. Der Experten-Blog von John Carr dazu eröffnet einen leicht verständlichen und aufschlussreichen Einblick, welche Prioritäten hinter den Kulissen aufeinanderprallen – leider nicht im Interesse der Kinder und des Kinderschutzes.

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments hat u. a. das strittige Thema am 16.11.2020 diskutiert. Die Position der Kinderrechtsorganisationen wurde zumindest gehört und ist eingeflossen. ABER, noch immer wird gestritten – welche Tools zum Aufspüren von Missbrauchsdarstellungen von Kindern im Netz verwendet werden dürfen sollen. Abgesehen davon, gibt es nach wie vor starke Gegenpositionen, die solche Tools generell als „nicht verhältnismäßig“ erachten – sie erachten den Schutz der Privatheit als höher wertiges Gut als den Kinderschutz und das 30 Jahre nach dem Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention.

Bis zum 20. Dezember 2020 wird es in der EU zu einer Entscheidung kommen müssen. Auch Kinderrechtsorganisationen haben ihr Lobbying verstärkt – aber wie so oft, ist es ein Kampf „David gegen Goliath“.

Weitere Informationen: Experten-Blog John Carr sowie Blogartikel Europa ist kein guter Platz für Kinder.

Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch

Schwache Aufklärung bei Kindern und Jugendlichen hinsichtlich der Risiken mit selbst generiertem Material

18. November 2020 – Heute findet der Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch" auf Initiative des Europarats statt. Unter dem Motto "Preventing risky behaviour by children: child self-generated sexual images and/or videos" lag das Augenmerk in diesem Jahr darauf, das riskante Verhalten von Kindern bei selbst generiertem Material mit sexuellem Inhalt zu mindern.

Die Entwicklung der letzten Jahre und die Corona-Pandemie haben dazu geführt, dass die Zugriffe auf Missbrauchsdarstellungen im Internet gestiegen sind: insbesondere die Zirkulation von Material mit Missbrauchsdarstellungen und sexueller Ausbeutung von Kindern haben dramatisch zugenommen. Aber auch das von Kindern selbst produzierte Material birgt große Herausforderungen im Kampf bei der Entfernung von Online-Missbrauchsdarstellungen aus dem Internet. Denn Kinder erforschen und bringen ihre Sexualität zunehmend über das Internet zum Ausdruck, insbesondere durch soziale Medien und Messaging-Anwendungen. Dazu gehört auch das Erzeugen und Teilen von sexuell suggestiven oder expliziten Bildern und/oder Videos von ihnen selbst, das oft mit Risiken verbunden ist da sie unter dem Druck von Gleichaltrigen stehen oder sich auf riskantes Verhalten einzulassen.

„Die Problematik liegt auch darin, selbst generiertes Material von echten Online-Missbrauchsdarstellungen bei der Entfernung aus dem Internet zu unterscheiden. Zudem fehlt es oft an Wissen bei den Jugendlichen was sie dürfen und was nicht. Es braucht umfassende Präventionsprogramme, Sensibilisierung und Weiterbildung von Minderjährigen und Erwachsenen, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Besonders Eltern müssen gezielter angesprochen werden, damit sie ihre Kinder vor den Risiken schützen können, denen sie online ausgesetzt sind. Denn solche Bilder und/oder Videos können im Internet landen und dazu führen, dass Kinder zur Zielscheibe sexueller Nötigung und/oder Erpressung werden", erklärt Astrid Winkler, Geschäftsführerin von ECPAT Österreich zur Problematik. Zudem sei die Rechtslage innerhalb der EU sehr unterschiedlich. 

Grundsätzlich ist in Österreich das Besitzen und Verbreiten von bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial und bildlichen sexualbezogenen Darstellungen minderjähriger Personen (Personen unter 18 Jahren) illegal (§207a StGB) und somit strafbar. Für Jugendliche gibt es jedoch Ausnahmen: Sind sie über 14 Jahre alt, dürfen sie sich im Einverständnis gegenseitig Aufnahmen schicken (Quelle:https://www.saferinternet.at/faq/jugendarbeit/sexting).

"Dennoch ist Vorsicht geboten. Es passiert immer wieder, dass Nacktaufnahmen, die gesetzlich legal erstellt und mit einer/m anderen Jugendlichen geteilt wurden, in böser Absicht oder bei Streit an Dritte weitergeschickt werden. Das ist zwar dann eindeutig gesetzlich illegal und strafbar für denjeniger, der die Tat begangen hat. Für die/den betroffene/n Jugendliche/n bedeutet es jedoch, dass ihre/seine Aufnahme 'draußen im Netz' und damit unkontrollierbar ist. Natürlich kann die Aufnahme auch in falsche Hände geraten und etwa für Erpressungsversuche verwendet werden", warnt Astrid Winkler.

In Österreich bietet Saferinternet.at Materialien und Informationen zum Thema und unterstützt vor allem Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrende beim sicheren, kompetenten und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien.

Weitere Infos zum EU-TAG: https://www.coe.int/en/web/children/2020-edition

Saferinternet-Beirat tagt zum Themenschwerpunkt „COVID-19 und Digitalisierung"

22. September 2020 – „COVID-19 und Digitalisierung“ war das Thema der 32. Sitzung des Saferinternet-Beirates, der heute online stattgefunden und besorgniserregende Entwicklungen seit dem Beginn der Pandemie präsentiert hat. So zeigt etwa eine Auswertung von Rat auf Draht eine starke Zunahme insbesondere bei Angst, Schlafstörungen sowie psychischen Problemen inklusive Gewalt und Konflikten in der Familie. Weiteres sind die Beratungen der Helpline Rat auf Draht 147 um mehr als ein Drittel angestiegen, im Chat-Bereich um 82 Prozent. Eine Analyse von 600 Rat auf Draht Beratungsprotokollen hat zudem belegt, dass Kinder und Jugendliche nicht wissen, wie sie mit sexueller Gewalt im Internet umgehen sollen. In rund einem Drittel der Beratungen haben Jugendliche Fragen zum Umgang mit Nacktfotos. Diesbezüglich wird eine rechtliche Handhabe gegen das unerwünschte Zusenden von Dick Pics und die Verbreitung intimer Fotos gefordert. Aber auch die Schulen müssten mehr zur Gewaltprävention beitragen. Astrid Winkler, Geschäftsführerin ECPAT Österreich, hat im Zuge dessen vom ECPAT-EU-Projekt Safe Places berichtet und betont, dass Online-Sicherheit für Kinder und Jugendliche ein wichtiges Thema ist, das in Schutzkonzepten von Organisationen und Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten nicht fehlen darf. ECPAT Österreich ist seit vielen Jahren Mitglied des Beirates.

Foto: Bernhard Jungwirth GF des Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT), das die Initiative Saferinternet.at koordiniert.

Sorge um den Kinderschutz im Internet

Über 60 Organisationen appellieren an den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) der EU die von der Europäischen Kommission erstellte Übergangsverordnung zur ePrivacy-Richtlinie zu unterstützen. Damit soll das Aufspüren von Kindesmissbrauchsdarstellungen im Internet weiterhin sichergestellt werden.

21. September 2020 – Am 10. September 2020 hat die Europäische Kommission eine Übergangsregelung vorgeschlagen, die es Anbietern von Online-Kommunikationsdiensten ermöglichen soll, den sexuellen Missbrauch von Kindern online zu bekämpfen. Sobald diese Verordnung in Kraft tritt, wird sie eine rechtliche Grundlage für Anbieter schaffen, freiwillig Kommunikations- oder Verkehrsdaten über ihre Dienste für den begrenzten Zweck der Aufdeckung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet zu scannen. 

Der Verordnungsvorschlag schlägt dazu eine "befristete und streng begrenzte" Abweichung der ePrivacy-Richtlinie vor (Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 6). Diese soll es Dienstanbietern ermöglichen, Technologien für die Datenverarbeitung (weiter) zu nutzen, um sexuellen Kindesmissbrauch online aufzudecken, zu melden und Material über sexuellen Kindesmissbrauch in ihren Diensten zu entfernen.

Außerdem wird die Änderung der Definition der elektronischen Kommunikationsdienste in der ePrivacy-Richtlinie durch eine neue Definition ersetzt, die Online-Kommunikationsdienste einschließt, die als "nummernunabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste" bezeichnet werden. Dienste wie Voice-over-IP, Webmail und Messenger-Dienste werden somit in den Anwendungsbereich der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation fallen.

„Das sind zwar gute Neuigkeiten, die bedeuten, dass alle Instrumente die Kinder schützen, sie auch weiterhin schützen können – zumindest bis 2025, denn bis dahin wird die EU eine längerfristige Politik beschließen“, betont Astrid Winkler, Geschäftsführerin von ECPAT Österreich. Allerdings gebe es auch einen Wermutstropfen, so Astrid Winkler. Dies wäre einerseits die zeitliche Begrenzung, andererseits eine Unklarheit, ob die Übergangsverordnung alle Unternehmen umfasst oder nur solche, die bereits zuvor proaktive Instrumente zum Schutz von Kindern eingesetzt haben wie zum Beispiel Microsoft PhotoDNA

Nach der Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat wird die Verordnung vom 21. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2025 in Kraft treten. In der Zwischenzeit kündigte die Kommission Pläne an, bis zum zweiten Quartal 2021 eine gesetzliche Regelung vorzubereiten, die Online-Dienstanbieter verpflichtet, Material über sexuellen Kindesmissbrauch aufzuspüren und den Behörden zu melden. Wenn diese Gesetzgebung vor dem 31. Dezember 2025 in Kraft tritt, sollte sie die Übergangsregelung aufheben.

ECPAT Österreich hatte bereits im November 2018, gemeinsam mit 50 Kinderrechtsorganisationen aus 26 EU-Mitgliedsländern in einem gemeinsamen Brief an Europäische Kommission davor gewarnt, dass die Änderungen der Europäischen Union zum Schutz der Privatsphäre bei Kommunikation im Netz (ePrivacy Regulation) das Auffinden von Missbrauchsdarstellungen von Kindern im Netz erschweren würde.

„Wir müssen uns nun besonders darauf konzentrieren, wie wir sicherstellen können, dass Internet Service Provider in Zukunft generell verpflichtet werden, effektive Maßnahmen zu ergreifen, um alle Formen des sexuellen Kindesmissbrauchs auf ihren Plattformen endgültig zu beseitigen.“

Weitere Informationen: Unterstützungsbrief LIBE

Presseaussendung der European Parliament Intergroup on Children's Rights und die Übergangsverordung finden Sie hier.

EU-Gesetz für digitale Dienste muss zum Schutz der Kinder geändert werden

12. September 2020 – ECPAT Österreich hat sich als Unterstützer an der EU-Konsultation für ein neues Gesetz für digitale Dienste und Online Plattformen (Digital Service Act) beteiligt. Organisation aus 15 Mitgliedsstaaten haben eine entsprechende Stellungnahme an die Europäische Kommission unterzeichnet, die der renommierte, internationale Experte für Kinderschutz im Internet, John Carr (Executive Board of the European NGO Alliance for Child Safety Online; u. a. auch als Experte für ECPAT International tätig) verfasst hat.

"Das Gesetz für digitale Dienste muss dringend zum Schutz der Kinder geändert werden - die Rechte von Kindern und Jugendlichen als User*innen im Internet müssen ernst genommen und berücksichtig werden", betont ECPAT Österreich Geschäftsführerin, Astrid Winkler.

Als die Europäische Union im Jahr 2000 die E-Commerce-Richtlinie verabschiedete, haben Kinder in vielen Mitgliedstaaten einen sehr geringen Anteil an Internet- und Mobiltelefon- oder Smartphone-Nutzer*innen ausgemacht. Social-Media-Dienste und Apps waren zu diesem Zeitpunkt kaum präsent. Heute ist jeder fünfte Internetnutzer in der Europäischen Union ein Kind. Das bedeutet, 90 Millionen Kinder in der EU nehmen heute eine entscheidende Rolle bei der Nutzung des Internets ein.

„Die Initiativen der Europäischen Union bislang, um das Internet zu einem besseren und sicheren Ort für Kinder zu machen, sind zwar gut, aber nicht gut genug. Immer wieder wurden die Interessen der Kinder übersehen oder in der Politikgestaltung und in den Gesetzgebungsverfahren marginalisiert", so John Carr.

Das Gesetz wird eine einmalige Gelegenheit bieten, die Grundregeln des Internets zu ändern. Unsere fünf wichtigsten Empfehlungen dafür sind:
    •    Einführung einer Sorgfaltspflicht
    •    Schaffung eines sinnvollen, unabhängigen Transparenzsystems
    •    Die DSGVO durch die Linse der Kinder betrachten
    •    Die Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste genau unter die Lupe nehmen
    •    Verbesserung der Koordination und Verwaltung von politischen Entscheidungsprozessen, die Kinder betreffen

Die Stellungnahme finden Sie hier.

EU als Hotspot im Datenhosting von Online-Kindesmissbrauchsdarstellungen

Die dramatische Zunahme von Missbrauchsdarstellungen (Videos und Fotos) online in den letzten 10 Jahren allein im EU-Raum, mit einem drastischen Anstieg von 23.000 Darstellungen 2010 auf 830.000 Darstellungen 2019, zeigt den dringenden Bedarf nach einem Bündel von Maßnahmen: Kampagnen gegen Kindesmissbrauch, Männerarbeit, Täterprävention, bessere Zusammenarbeit von Behörden und Kinderschutzeinrichtungen und v.a. Aufstockung der Resourcen bei den Ermittlungsbehörden sowie insbesondere auch Maßnahmen seitens der Internetservicebetreiber. 

"Europa und die Europäische Kommission können nicht einfach zusehen, wie innerhalb der vergangenen 10 Jahre die Region der Europäischen Union zum weltweit führenden Hotspot im Datenhosting von Online-Kindesmissbrauchsdarstellungen geworden ist", so Astrid Winkler Geschäftsführerin von ECPAT Österreich zum dramatischen Ausmaß an Missbrauchsdarstellungen im Internet.

ECPAT Österreich begrüßt daher die Initiative der Europäischen Kommission (EC), DG Home/Cybercrime Unit, für eine neue EU-Strategie gegen Kindesmissbrauch und -ausbeutung. ECPAT International wird dazu Vorschläge von ECPAT Organisationen bündeln und eine gemeinsame Stellungnahme an die Europäische Kommission übermitteln.

COVID-19 Pandemie erhöht das Risiko von sexueller Ausbeutung und Kinderarbeit

Anlässlich des Welttages gegen Kinderarbeit warnt ECPAT vor einem Anstieg einer der schlimmsten Formen von Kinderarbeit, der sexuellen Ausbeutung

12. Juni 2020 – Die Krise kann weitere Millionen von Kindern in Kinderarbeit und damit auch in sexuelle Ausbeutung treiben. Schon jetzt gibt es lt. der Internationalen Arbeisorganisation, ILO, schätzungsweise 152 Millionen Kinder in Kinderarbeit, 72 Millionen davon in gefährlicher Arbeit, die in ihren schlimmsten Formen sexuelle Ausbeutung von Kindern, moderne Sklaverei oder die Rekrutierung für kriminelle Aktivitäten beinhaltet. Insbesondere die Fälle von sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet haben sich durch die Pandemie dramatisch verschärft. Jüngste Zahlen der Europol zeigen eine erschreckende Zunahme der Versuche, auf illegale Websites mit Material über sexuelle Ausbeutung von Kindern zuzugreifen. Es ist einfacher denn je, auf Material über sexuellen Kindesmissbrauch zuzugreifen, es herunterzuladen, zu produzieren und weiter zu verbreiten. So nutzen Sexualstraftäter*innen im Internet die Situation zunehmen aus, um mit Kindern online in Kontakt zu treten und die Kinder zu sexuellen Aktivitäten zu locken. Kinder, die von sozialer Ausgrenzung und Armut betroffen sind, sind besonders gefährdet. Ungleichheit, soziale Ausgrenzung und Diskriminierung, die durch die Krise noch verschärft werden, verschlimmern die Situation zusätzlich.

Lesen Sie den Bericht von ECPAT International zu den Auswirkungen von COVID-19 auf die sexuelle Ausbeutung von Kindern hier.

Quelle: ECPAT International, ILO, European Council 

Dringender Handlungsbedarf nach massiver Zunahme an Verdachtsfällen gefordert

EU-Strategie für einen wirksameren Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern soll im Herbst 2020 kommen.

Brüssel / Wien, 9. Juni 2020 – In den letzten Jahren ist die Zahl der Fälle von sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung von Kindern in einem noch nie dagewesenen Tempo sprunghaft angestiegen. Allein im letzten Jahr meldeten Technologieunternehmen fast 70 Millionen Fotos und Videos von Kindern, die sexuell missbraucht wurden. Nach Angaben der Internet Watch Foundation war Europa 2019 weltweit führend bei der Bereitstellung von Bildern über sexuellen Kindesmissbrauch. So werden ein Großteil der Webseiten mit Missbrauchsmaterialien in Europa, und davon bis zu 90 Prozent alleine in den Niederlanden, gehostet. Um Kindesmissbrauch im Internet besser auf die Spur zu kommen, dürfen Ermittelnde in Deutschland seit Anfang 2020 computergenerierte Missbrauchsdarstellungen selbst künstlich herstellen, um sich das Vertrauen der Täter*innen zu erschleichen. Nur etwa die Hälfte der Menschen, die Kinder missbrauchen, sind wirklich pädophil, denn Missbrauch an Kindern kennt viele Täter*innen.

Die aktuelle COVID19-Pandemie hat die Fälle von sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet verschärft. Jüngste Zahlen des Europol-Berichts über Cyberkriminalität und Desinformation inmitten der COVID-19-Pandemie zeigen eine erschreckende Zunahme der Versuche, auf illegale Websites mit Material über sexuelle Ausbeutung von Kindern zuzugreifen. Darüber hinaus gab es in einigen EU-Mitgliedstaaten eine Zunahme der erwachsenen Straftäter*innen, die während des Lockdowns versuchten, über soziale Medien Kontakt mit Kindern aufzunehmen. Diese alarmierenden Trends erfordern dringenden Handlungsbedarf.

ECPAT hat am 9. Juni 2020 an einem hochrangigen EU-Online-Webinar zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern teilgenommen. Die EU-Kommissarin für Inneres, Ylva Johansson, hat dabei die bevorstehende EU-Strategie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorangekündigt: „Diese Strategie wird die Resolution des Europäischen Parlaments über die Rechte des Kindes vom vergangenen November berücksichtigen. Bei Verbrechen, die einen Kontinent umspannen, müssen wir in einem kontinentalen Maßstab denken und handeln. Wir brauchen ein europäisches Zentrum zur Prävention und Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch und zur Unterstützung der Opfer", betont Ylva Johansson, EU-Kommissarin für Inneres.

 "Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters dieser Verbrechen wird es immer notwendiger, ein EU-Zentrum für die Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu schaffen. Dieses Zentrum wird uns ermöglichen, Doppelarbeit zu vermeiden, die Reaktion innerhalb der Mitgliedstaaten zu harmonisieren und die Opfer besser zu schützen und so eine koordinierte Reaktion der EU sicherzustellen", sagte die Europaabgeordnete Caterina Chinnici und Co-Vorsitzende der Child Rights Intergroup.

Die wichtigsten angekündigten Maßnahmen auf europäischer Ebene:

  • Die EU-Strategie für einen wirksameren Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern soll im Herbst 2020 kommen.
  • Ein EU-Zentrum für die Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kinder soll eingerichtet werden.

Weitere Informationen sowie die Presseaussendung der Child Rights Intergroup des Europäischen Parlaments: www.childrightsmanifesto.eu/the-eu-comes-together-to-fight-child-sexual-abuse-and-exploitation/

Handbücher: Digitale Medien in der Jugendarbeit

12. April 2019 - Kinder und Jugendliche nutzen digitale Medien und damit das Internet ganz alltäglich und selbstverständlich. Dies macht es auch für die Jugendarbeit zu einem wichtigen Arbeitsinhalt: Sei es als Tool in der Arbeit, als Inhalt zum Beispiel in Gesprächen mit den Kindern und Jugendlichen oder als Arbeitsinstrument, z.B. zur Organisation und zur Kommunikation. Dies bedingt auch neue Methoden und Herangehensweisen in der Arbeit.

Im Rahmen unseres Peer-Projekts make-IT-safe 2.0 sind drei Handbücher entstanden. Sie bieten a) Übungen und Methoden, b) Hintergrundinformationen für Jugendarbeiter*innen, die ein Peer Projekt umsetzen möchten sowie c) Informationen für Jugendliche selbst, die als MultiplikatorInnen einsteigen wollen.

Die folgenden drei Handbücher finden Sie hier zum Download.

  1. Die sichere und verantwortungsvolle Nutzung des Internets in der Jugendarbeit– Themen und Methodenhandbuch
  2. Coaching Handbuch – Ein Coaching-Handbuch für Peer Projekte mit Jugendlichen zur Förderung von Medienkompetenz in der außerschulischen Jugendarbeit
  3. Peer Experts – Handbuch für jugendliche Peer Experts zur Begleitung ihrer Ausbildung bzw. zur Unterstützung von eigenen Aktivitäten im Bereich Medienkompetenz

make-IT-safe 2.0 geht regional weiter

September 2018 – Unser peer2peer Jugendprojekt im Bereich Gewaltprävention Online geht nach Projektende von make-IT-safe 2.0 regional in der Steiermark weiter! Das erste Infotreffen fand im Jugendzentrum Feldbach statt.

ECPAT Österreich beim Ars Electronica Festival

6. September 2018 - Alexander Glowatschnig, der Projektleiter von make-IT-safe 2.0, hat unser peer2peer Projekt im Rahmen des Symposiums "Perspektiven Politscher Bildung" beim Ars Electronica Festival in Linz vorgestellt.

Ein großes Danke an die netidee, einen unserer Fördergeber, die uns die Möglichkeit dazu gegeben hat!

Mehr Informationen zu make-IT-safe 2.0 finden Sie hier und hier.

ECPAT Österreich beim No Hate Speech Movement

12.-14. April 2018 - Die Abschlusskonferenz des No Hate Speech Movement fand Mitte April 2018 im europäischen Jugendcenter in Strasbourg statt. Alexander Glowatschnig, Projektleiter von make-IT-safe 2.0, nahm für ECPAT Österreich teil und nutzte die Möglichkeit sich auszutauschen, zu vernetzen und seine Erfahrungen mit Personen aus vielen verschiedenen Ländern zu teilen.

Einer der Schwerpunkte der Konferenz war die intensive Diskussion über die Fortführung des Projektes auf internationaler Ebene und wie Kooperationen länderübergreifend funktionieren können. Mit vielen neuen Ideen und Kontakten von Mexiko bis nach Aserbaidschan sind die ersten Schritte einer weiteren internationalen Zusammenarbeit eingeleitet worden.

Auf Interesse und Zuspruch stieß die Idee, die Projektergebnisse von "make-IT-safe 2.0" raus aus Österreich nach Europa und noch viel weiter zu tragen.

Zukunft von make-IT-safe 2.0

03. März 2018 - Wie kann es weitergehen mit make-IT-safe 2.0? - Diese Frage stellten sich Peer Experts und Coaches während dem Abschlussworkshop. Besonders wichtig war den Jugendlichen, dass es auch in Zukunft Weiterbildungs- und Vernetzungsmöglichkeiten gibt und der Austausch zwischen den Peer Experts sichergestellt ist. Viele von ihnen betonten nochmals, dass sie auch weiterhin Peeraktivitäten umsetzen werden. 

Die Übersetzung der Toolbox auf Englisch ist von großem Vorteil, wenn es um die europäische Implementierung von Peer Konzepten wie make-IT-safe 2.0 geht. ECPAT Österreich möchte im Oktober 2018 eine internationale Fortsetzung des Projektes als Erasmus+ Projekt durchführen und die Ergebnisse vor allem für die außerschulische Jugendarbeit und Bewusstseinsbildung im Umgang mit digitalen Medien weiter verbreiten.

Bisher wurden Workshops für Multiplikator*innen in allen Bundesländern in Österreich durchgeführt und über 400 Personen erreicht, die Mithilfe der Materialien bereits eigene Peer Projekte umgesetzt haben. Die Nachfrage steigt an und auch die positive Reaktion auf die Toolbox von Jugendarbeiter*innen zeigt, wie wichtig die nachhaltige Sicherung des Projektes ist.

Abschlusspräsentation make-IT-safe 2.0 in der Steiermark

04. April 2018 - Da sehr viele Akteur*innen der außerschulischen Jugendarbeit nicht nach Wien kommen konnten, organisierten wir gemeinsam mit dem Landesjugendreferat, LOGO Jugendmanagement und dem Steirischen Dachverband der Offenen Jugendarbeit eine eigene Abschlussveranstaltung in Graz.

Gemeinsam haben wir auf die Projekt- und Evaluationsergebnisse zurück geblickt, die fertige Methodensammlung "Peerbox" präsentiert und über die nachhaltige Nutzung dieser diskutiert.

Eröffnet wurde die Konferenz von Frau HR Mag. Alexandra Nagl, Leiterin der Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft, Fachabteilung Gesellschaft des Landes Steiermark. Begrüßungsworte und  Fachinput zum Thema "Digitale Spiele" wurden von Mag. Gerhard Pölsterl  vom Bundeskanzleramt, Referat Jugend und Familie, vorgestellt.

Im Anschluss wurde in Kleingruppen diskutiert, wie man in der Region ähnliche Peerprojekte umsetzen kann. Dabei unterstützt haben die beiden Peer Experts Romy Schneider und Albert Bilalli mit ihren Coaches Julia Bloder, Heimo Macher und Amir Mayer, die ihre Erfahrungen aus dem Projekt bei den Überlegungen mit einfließen ließen. Es sind bereits drei regionale Projekte geplant.

Foto:

Hintere Reihe von links: Florian Arlt (GF Steir. Dachverband der Offenen Jugendarbeit), Amir Mayer (Coach, GF Kinderland Steiermark), Gerhard Pölsterl (Bundeskanzleramt), Albert Bilalli (Peer Expert), Alexander Glowatschnig (Projektleiter make-IT-safe 2.0), Heimo Macher (Coach, JUZ [aus]ZEIT), Ulrike Schriefl (LOGO jugendmanagement)

Vordere Reihe von links: Denise Haas (Referatsleitung Referat Jugend), Romy Schneider (Peer Expert), Christian Barboric (Trainer make-IT-safe 2.0), Julia Bloder (Coach JUZ [aus]ZEIT)

Abschlusskonferenz make-IT-safe 2.0

02. März 2018 - Am Freitag den 02.03.2018 fand die Abschlusskonferenz des Projektes „make-IT-safe 2.0“ statt.

Pressekonferenz

ECPAT Österreich präsentierte zusammen mit ZARA– Zivilcourage und Anti-Rassismus Arbeit während einer gemeinsamen Pressekonferenz Analysen, Erkenntnisse und Maßnahmen zum Thema Missbrauch, Hass und Gewalt im Netz. Die Projekte make-IT-safe 2.0 von ECPAT Österreich und die Beratungs- und Meldestelle #GegenHassimNetz von ZARA verdeutlichen die Bedeutung von Prävention einerseits und Beratung bzw. konkreten Maßnahmen, z.B. Löschen von Hassbotschaften, ggf. Anzeigen von strafrechtlich relevanten Tatbeständen, andererseits. Mit der gemeinsamen Pressekonferenz wollten die beiden Organisationen auch die Notwendigkeit von Zusammenarbeit und Vernetzung aller Akteuer*inne und Stakeholder zum Ausdruck bringen. Daher ist ECPAT Österreich auch seit 2018 Mitglied im no-hatespeech Austria Komitee.

Weitere Infos finden sie unter: www.nohatespeech.at und www.counteract.or.at

Die Presseaussendung finden sie hier.

Abschlusskonferenz

Zu Beginn der Abschlusskonferenz sprach der Leiter des Fonds Gesundes Österreich, der Hauptfördergeber des Projektes make-IT-safe 2.0, Mag. Dr. Klaus Ropin über die Bedeutsamkeit der Einbindung Jugendlicher für die Präventionsarbeit im Gesundheitsbereich. Dipl.- Ing. Ernst Langmantel, Vorstand der Internet Foundation Austria /netidee und weiterer Fördergeber des Projektes, wies darauf hin, dass vor allem niedrigschwellig angesetzte und praxisorientierte Projekte von der netidee unterstützt werden. make-IT-safe 2.0 habe diese Kriterien alle erfüllt.

Zum Thema Nachhaltigkeit stellte Matthias Jax von ÖIAT/Saferinternet.at die neu entwickelte Toolbox vor, die von Jugendlichen getestete Methoden zur Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen zum „Verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien“ zur beinhaltet.

Highlight für viele Jugendliche war der Auftritt des Youtubers Daniel Fila, der über sein Leben als Entertainer und Lifestyle & Fashion Blogger sprach. Er gab spannende und interessante Einblicke in sein Leben als Influencer. Daniel Fila nützt seine Bekanntheit auch, um soziale Themen aufzugreifen, wie z. B. Zivilcourage wenn Kinder bzw. Jugendliche in Gefahr.

Hier geht es zu einem seiner sozialen Experimente.

Am frühen Abend wurden Peer Experts und Coaches als Abschluss ihrer Ausbildung im Projekt make-IT-safe 2.0 von Projektleiter Alexander Glowatschnig und Geschäftsführerin Astrid Winkler von ECPAT Österreich ausgezeichnet. Rund 27 Jugendlich aus 7 Einrichtungen waren aktiv an dem Projekt beteiligt. Insgesamt wurden bis jetzt ca. 400 Jugendliche erreicht, sowohl Coaches, als auch Peer Experts blicken auf eine spannende und erfolgreiche Projektzeit zurück:

„Ich wollt anderen Jugendlichen helfen zu verstehen, wie man im Internet seine Privatsphäre schützen kann und was man gegen Cybermobbing tun kann. Die Entwicklung der eigenen Methoden mit der Gruppe aus der Steiermark war sehr cool, weil wir unsere eigenen Ideen einbringen konnten.“ (Florian Weiser, Peer Expert Salzburg)

„Das Projekt hat uns von Beginn an überzeugt, da die Jugendlichen umfassendes Wissen rund ums Thema „Sicher unterwegs im Internet“ erwerben sowie Schritt für Schritt begleitet und zu Peer-Experts ausgebildet werden.“ (Julia Fraunberger, Regionalstelle akzente Salzburg)

Ein besonderer Dank geht an queraum, die das Projekt professionell begleitet und evaluiert haben.

Wir danken den Projektpartnern:

Boja – Bundesweites Netzwerk offene Jugendarbeit, BJV- Bundesjugendvertretung, BÖJI – Bundesnetzwerk Österreichische Jugendinfos, ÖIAT/Saferinternet.at und bei den Regionalstellen: LOGO Jugendmanagement Steiermark und akzente Salzburg

Wir bedanken uns bei den Fördergebern des Projektes:

Bundeskanzleramt Österreich, Bundeskanzleramt Österreich - Familie und Jugend, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Bundesministerium für Inneres, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, Fonds Gesundes Österreich, Land Steiermark und netidee - open innovations

Weitere Infos zum Projekt make-IT-safe 2.0 finden sie hier.

Zur Toolbox geht es hier.

Fotos von der Abschlusskonferenz finden Sie hier, in einem Fotoalbum auf Facebook.

Neue "make-IT-safe 2.0" Website online!

20.September 2017 - Die neue "make-IT-safe 2.0" Homepage ist Online: www.makeitsafe.at

Danke an alle Beteiligten und natürlich auch an unsere Peer Experts, die uns super Tipps gegeben haben und auch sofort motiviert waren bei den Fotoshootings für die Website mitzumachen! Auf www.makeitsafe.at befinden sich Informationen über Themen wie Cybermobbing & Sexting, über das Projekt und die Ausbildung zum Peer Expert. Es gibt auch wieder eine BKS-Version, sowie eine Übersicht der wichtigsten Materialien und Anlaufstellen!

Start der ersten Peer Aktivitäten! 

07.09.2017 - Einsatz, Fleiß, der Wunsch für eine gute Sache einzustehen und dies auch weiterzugeben, all das steht auf der Liste unserer frischgebackenen Peer Experts und so fanden an zwei der letzten steirischen Ferienwochenenden im JUZ Gleisdorf zwei Workshops mit Themenschwerpunkt Cybermobbing, Sexting und rechtliche Grundlagen, unter der motivierten Leitung unserer Peer Expertin Romy Schneider statt. Das Ergebnis waren zwei großartige Nachmittage voll mit anregenden Diskussionen über Cybermobbing - Täter*innen und Opfer, Gesprächen über eigene Erfahrungen und die Betroffenheit dahinter, es gab kompetenten Informationsaustausch zu Themen wie Recht am eigenen Bild, Urheberrecht und Cybergrooming und es wurde neues Bewusstsein geschaffen, vielleicht auch einmal vor seiner eigenen Haustüre zu kehren, sich selbst an der Nase zu nehmen und Dinge kritischer zu betrachten.

"make-IT-safe 2.0" Trainer*innen-Treffen

26.06.2017 - Beim "make-IT-safe 2.0" Trainer*innen-Treffen mit Saferinternet.at und den Trainer*innen aus Salzburg und der Steiermark sind viele spannende Ideen zur Umsetzung der Methoden-Toolbox, zur Projekt-Abschluss-Konferenz und für viele weitere Outputs entstanden! Jetzt wird voller Motivation daran gearbeitet - wir halten euch auf dem Laufenden!

"make-IT-safe 2.0" Toolbox-Treffen

23. Mai 2017 - Am 22. und 23. Mai fand in Wien das "make-IT-safe 2.0" Toolbox-Treffen für Peer Experts und ihre Coaches statt. An diesen zwei Tagen konnten die Jugendlichen aus Salzburg und der Steiermark Methoden für die außerschulische Jugendarbeit testen, die junge Menschen bezüglich "Kinderschutz Online" sensibilisieren sollen. Die von den Teilnehmer*innen am besten bewerteten Methoden sollen schließlich in eine Online Methoden Toolbox, aufgenommen werden, die bald erstellt werden wird. Auch Peer Experts aus dem Projekt "make-IT-safe", dessen Fokus die Sensibilisierung in der Schule war, waren dabei. Wir danken allen Teilnehmer*innen, Organisator*innen, Kooperationspartner*innen und Fördergebern sehr herzlich - es war eine super Veranstaltung und ein wichtiger Schritt für die Toolbox-Entwicklung!

Neues Logo make-IT-safe 2.0

03. Mai 2017 - Juhu! Unser Projekt make-IT-safe 2.0 hat ein neues Logo! Wir haben uns dabei von unseren Peer Experts beraten lassen. Das Logo zeigt Jugendliche beim Selfie - Machen. Es soll auch zeigen, wie toll die Gemeinschaft bei den Peer-Aktivitäten ist, denn nur gemeinsam können wir uns gegen Gewalt im Netz zur Wehr setzen!

Unsere Peer-Expertin wurde ausgezeichnet!

28. März 2017 – Julia ist eine Peer-Expertin aus unserem Peer Education Projekt make-IT-safe! Seit dem Schuljahr 2013/14 engagiert sie sich, berät und informiert Mitschüler*innen zu sicherem und verantwortungsbewusstem Umgang mit dem Internet. Ihre Peer-Aktivitäten hat Julia auch aus der Schule herausgetragen, so war sie zum Beispiel auch schon mit Workshops zur verantwortungsvollen Nutzung digitaler Medien in der außerschulischen Jugendarbeit aktiv!

Nun wurde die 16-Jährige, die schon mit 12 Jahren in das Projekt eingestiegen ist, mit dem Preis „Janusz 2017“ ausgezeichnet! Wir freuen uns sehr für sie.

Mehr Informationen finden Sie hier und hier.

make-IT-safe 2.0: Ausbildungsworkshop 2

02. März 2017 - Am 28. Februar 2017 fand in der Steiermark der 2. Ausbildungstag für Peer Experts & Coaches unseres Projekts "make-IT-safe 2.0" statt. Anhand interaktiver Methoden wurden Themen wie „Sex und Gewalt“ und „Social Media Profile und Achtsamkeit“ erarbeitet. Auch am zweiten Ausbildungstag war die Motivation groß, viele waren an dem Faschingsdienstag auch super verkleidet!

Einen großen Dank an alle beteiligten Jugendlichen und Erwachsenen sowie an unseren Partner LOGO jugendmanagement für die tolle Arbeit! Fotos des 2. Ausbildungstages finden Sie auf der Facebook-Seite und auf der Website von LOGO jugendmanagement.

Safer Internet Day und make-IT-safe 2.0

07. Februar 2017 – ECPAT Österreich macht anlässlich des Safer Internet Day auf das Potenzial der Peer-Gruppe in der Medienbildung aufmerksam und präsentiert erste Einblicke in das Projekt make-IT-safe 2.0. Hier geht's zur Pressemitteilung.

Weitere Informationen zum Projekt make-IT-safe 2.0 finden Sie auf der Projekt-Website.

Was ist der Safer Internet Day?

Der Safer Internet Day ist ein jährlicher Aktionstag, der heuer zum 14. Mal stattfindet. Unter dem Motto „Gemeinsam für ein besseres Internet“ soll an diesem Tag besondere Aufmerksamkeit geschaffen werden für die sichere und verantwortungsvolle Internetnutzung von Kindern und Jugendlichen. International beteiligen sich über 100 Länder. In Österreich organisiert die Initiative Saferinternet.at die Umsetzung des Safer Internet Day, der in einen Aktions-Monat eingebettet ist. Mehr Informationen finden Sie hier.

make-IT-safe 2.0: Ausbildungsworkshop

27. Jänner 2017 – Am 27. Jänner fand in der Steiermark der 1. Ausbildungstag für Peer Experts & Coaches unseres Projekts "make-IT-safe 2.0" statt. Anhand interaktiver Methoden wurden Themen wie „Ich im Netz“, „Gewalt im Netz“ sowie Rollen und Aufgaben der Peer Experts und Coaches erarbeitet. Bereits am ersten Ausbildungstag war eine unbeschreibliche Motivation der Teilnehmer*innen spürbar!

Danke an alle beteiligten Jugendlichen und Erwachsenen sowie an unseren Partner LOGO jugendmanagement für die tolle Arbeit! Fotos des 1. Ausbildungstages finden Sie auf Facebook, und auf der Website von LOGO jugendmanagement.

Crowdfunding erfolgreich abgeschlossen

16. Jänner 2017 - Für unser partizipatives Jugendprojekt make-IT-safe 2.0 lief zwischen dem 19. Oktober 2016 und 15. Jänner 2017 Crowdfunding mit Unterstützung der BAWAG P.S.K.! Ganz herzlich möchten wir uns bei allen Unterstützer*innen bedanken! Dank Ihnen haben wir die Fundingschwelle erreicht und konnten das Crowdfunding erfolgreich abschließen.

Im Projekt make-IT-safe 2.0 sind Jugendliche selbst die Expert*innen, werden zu Themen rund um sichere Internetnutzung, Hassrede, Sexting und Cybermobbing ausgebildet und geben dieses Wissen an andere Jugendliche weiter. Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zum Projekt. Crowdfunding ist eine Art der Finanzierung, bei der viele einzelne Unterstützer*innen ein Projekt mit unterschiedlichen Beiträgen finanzieren. Viele kleine Beiträge ermöglichen also die Umsetzung unserer Idee make-IT-safe 2.0!

Videos im Projekt #makeITsafe

14. November 2016 - Julia wurde in unserem EU-Projekt make-IT-safe Peer Experts 2013 und 2014 zu Themen rund um sichere Internetnutzung ausgebildet. Sie hat Wissen zu Themen wie Sexting, Cyber-Grooming und Cyber-Mobbing erhalten, aber auch wie sie ihr Wissen peer2peer mit anderen Jugendlichen teilt.

Auch zwei Jahre später ist sie noch als Peer-Expert aktiv und wurde auch schon für ihr Engagement ausgezeichnet!

Nun gibt es zwei Videos mit Julia, die damit anderen Jugendlichen und Erwachsenen von ihren Erfahrungen berichtet. In Teil 1 beschreibt sie ihre Motivation am Projekt teilzunehmen und was sie aus dem Projekt für sich mitnehmen konnte. In Teil 2 geht sie genauer auf ihre Workshops ein.

Trainer*innen-Seminar im Projekt make-IT-safe 2.0

10./11. Oktober 2016 - Das Train-the-Trainer Seminar und der erste Entwicklungsworkshop für die Toolbox des Projekts make-IT-safe 2.0 haben stattgefunden! Viele tolle Trainer*innen aus der Steiermark und Oberösterreich sind zusammengekommen und haben gemeinsam Ideen, Inhalte und Methoden für die Ausbildung der jugendlichen Peer Experts entwickelt.

Unsere Peer-Expertinnen erhalten Preis

15. Juni 2016 - Im Namen der Kodek-Stiftung wurde auch in diesem Schuljahr vom Wiener Jugendrotkreuz der Wettbewerb „Jugend trägt Verantwortung“ausgeschrieben. Vier Projekte wurden dann am 24. Mai 2016 ausgezeichnet. Darunter finden sich unsere Make-IT-Safe Peer Experts Julia Chmela und Winona Eleazar aus Peer Education Projekt make-IT-safe! Seit dem Schuljahr 2013/14 engagieren sich Julia und Winona an der Schule AHS/WMS Contiweg. Sie beraten und informieren andere MitschülerInnen zu sicherem und verantwortungsbewussten Umgang mit dem Internet.

Mehr Informationen finden Sie hier und hier.

Vertreten bei Fachtagung "Social Media 2016"

18. Jänner 2016 - Am 27. Februar 2016 findet eine Fachtagung unter dem Motto „Social Media 2016 - Medien sind faszinierend, Medien verändern!“ statt. Diese ist Themen rund um sichere und verantwortungsvolle Nutzung von Internet, Handy & Co gewidmet. Die Veranstaltung der Congress Company findet im Europahaus Wien, Linzer Straße 429, 1140 Wien statt. ECPAT Österreich ist durch Geschäftsführerin Mag.a Astrid Winkler vertreten, die einen Workshop zu „Partizipation und Selbstermächtigung von Kindern und Jugendlichen im Umgang mit Social Media und Internet am Beispiel der Peer-to-Peer-Methodik.“ gestalten wird. Dieser findet von 13.15 – 15.45 Uhr statt.

Näheres zur Fachtagung, unter anderem das vollständige Programm und Details zur Anmeldung finden Sie hier.

Sexting: Regierung schlägt Änderung von § 207a StGB vor!

07. Juli 2015 - Unsere Bemühungen um Änderung des § 207a StGB „Pornographische Darstellungen Minderjähriger“ in Hinblick auf „Sexting“ haben Früchte getragen! Sowohl ECPAT Österreich als auch die Bundesjugendvertretung haben ja (nochmals) während des Begutachtungsverfahrens nochmals Stellungnahmen hierzu eingebracht. Am 7.7.15 hat der Nationalrat die Regierungsvorlage zum Strafrechtsänderungsgesetz 2015 bestätigt. Somit wird ab 1.1.2016 einvernehmliches "Sexting" (d.h. der Austausch von erotischen bzw. pornographischen Bildern/Darstellungen von über 14 Jährigen) nicht mehr strafbar sein. Nach wie vor strafbar ist es natürlich, wenn solche Aufnahmen unter Druck, im Rahmen eines Abhängigkeitsverhältnisses bzw. in Verbindung mit dem Ausnützen einer Zwangslage oder in erpresserischer Absicht zustande kommen!

Wir sind zuversichtlich, dass wir hier etwas im Interesse der Jugendlichen erreichen konnten – im Sinne einer Entkriminalisierung und Anpassung der Gesetzeslage an die Lebensrealität von Jugendlichen!

zur Pressemitteilung

Cybermobbing wird künftig hart bestraft

23. Juli 2015 - Durch die vom Nationalrat beschlossene Straftrechtsreform gilt Cybermobbing künftig als eigener Strafttatsbestand. Gemäß §107c des Strafgesetzbuches, "Wer im Wege einer Telekommunikation“ eine Person "in ihrer Lebensführung unzumutbar“ über "eine längere Zeit“ beeinträchtigt, kann zu maximal einem Jahr Haft oder einer Geldstrafe verurteilt werden. Begeht das Opfer Suizid, drohen bis zu drei Jahre Haft.

Unsere Peer-Expertin Julia wurde für ihr Engagement geehrt

23. Juni 2015 – Wir sind unheimlich stolz auf unseren Peer Expert Julia (vom P2P Projekt „make IT safe“) die auch nach dem Projektende weiterhin mit vollem Elan und Engagement Workshops zur Schulung Gleichaltiriger im sicheren Umgang mit den neuen Medien durchführt. Vergangenen Dienstag wurde die 14 jährige Julia im Rathaus von Stadtrat Christian Oxonitsch für ihr herausragendes Engagement geehrt!

ECPAT International beim UN-Menschenrechtsrat zur sexuellen Ausbeutung in Onlinesituationen

13. März 2015 - ECPAT International hat vor dem UN Menschenrechtsrat zwei Stellungnahmen zur sexuellen Ausbeutung in Onlinesituationen vorgebracht. Kinder werden zunehmend online ausgebeutet und das obwohl die wenigsten einen Zugang zum Internet haben. Täter*innenstrategien beziehen sich vornehmlich auf die Offlinewelt von Kindern, d.h. der Erstkontakt zu den potenziellen Opfern findet im sozialen Nahraum wie dem Schulumfeld der Kinder statt. Die Form der sexuellen Ausbeutung in Onlinesituationen ändert sich von der Herstellung von Missbrauchsdarstellungen (Fotos und Videos) verstärkt hin zu Liveübertragung des Missbrauchs per Webcam. ECPAT International betont, dass bei Präventionsmaßnahmen berücksichtigt werden müsse, dass ein Großteil der betroffenen Kinder keinen bzw. nur einen beeinträchtigten Zugang zum Internet haben.

Die vollständige Stellungnahme, die ECPAT International am 16.2.2015 vor dem UN-Menschenrechtsrat vorgetragen hat finden Sie hier.