 Situation in Österreich
Seit 1997 ist die sexuelle Ausbeutung von Kindern, auch wenn sie im Ausland begangen wird, strafbar. Unabhängig von den Gesetzen des Tatorts werden österreichische Staatsbürger mit Wohnsitz in Österreich strafrechtlich verfolgt. Internationale Verträge, insbesondere die UN-Kinderrechtskonvention und ihr Zusatzabkommen gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern, regeln die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und sichern die Auslieferung der Täter.
Artikel 34 der UN Kinderrechtskonvention lautet: Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen. Zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um zu verhindern, dass Kinder
- zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden;
- für die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuelle Praktiken ausgebeutet werden;
- für pornographische Darbietungen und Darstellungen ausgebeutet werden.
191 Staaten haben die Konvention unterschrieben. Sie alle sind selbst für die Umsetzung verantwortlich. Aus der Konvention sind keine direkten Rechte ableitbar. Jedes Land ist frei in der Verfolgung und Aufdeckung der Verbrechen. Die Schutzalterangaben variieren von Staat zu Staat, fast kein Land hält sich an das von der UN vorgeschriebene Schutzalter von 18 Jahren.
Ein gutes internationales Kontrollsystem ist notwenig, um Täter zu fassen und Verbrechen vorzubeugen
Öffnen Sie Ihre Augen und Ohren! Berichten Sie und werden Sie aktiv, wenn Sie Anhaltspunkte für etwas Verdächtiges haben! 
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