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UN-Kinderrechtsausschuss fordert Österreich zu mehr Rechtsschutz und Ressourcen für Opfer von sexueller Ausbeutung
Am 3. Oktober 2008 hat das UN-Kinderrechtskomitee in Genf seine
"Abschließenden Empfehlungen" zum von Österreich vorgelegten, ersten
Staatenbericht zur Umsetzung des Zusatzabkommens zur Kinderrechtskonvention gegen Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie veröffentlicht. Die Kritikpunkte decken sich mit jenen des "Schattenberichtes" zum Staatenbericht, der von sechs NGOs, unter der Koordination von ECPAT Österreich, im Juni 2008 dem Kinderrechtskomitee vorgelegt wurde.

Concluding Observations - der Monitoringmechanismus des UN-Kinderrechtsausschusses
Die "Abschließenden Beobachtungen"/"Concluding Observations" sind das Ergebnis der Prüfung des Erstberichts der österreichischen Regierung über die Umsetzung des OPSC/Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie  in Österreich durch den UN-Kinderrechte-Ausschuss.

Presseaussendung

Wien, 17.10.2008

Kritik des UN-Kinderrechtsausschusses an Österreich: Mehr Rechtsschutz, Zusammenarbeit und Ressourcen nötig für Kinder als Opfer von sexuellerAusbeutung und Kinderhandel in Österreich!

Diesen Forderungen schließen sich die VerfasserInnen des Schattenberichtes zur Umsetzung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie und die Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs aus Anlass des EU-Tages gegen Menschenhandel, der am 18. Oktober 2008 begangen wird, an.

Am 3. Oktober 2008 hat das UN-Kinderrechtskomitee in Genf seine "Abschließenden Empfehlungen" zum von Österreich vorgelegten, ersten Staatenbericht zur Umsetzung des oben genannten Fakultativprotokolls veröffentlicht. Die zentralen Kritikpunkte des UN-Kinderrechtskomitees decken sich mit jenen des Schattenberichtes:

Unzureichende Daten: Die spärlichen Daten des ersten Regierungsberichtes geben keinen Aufschluss über das Ausmaß von Kinderhandel,
Kinderprostitution und Kinderpornographie in Österreich. Die vorhandenen Statistiken sind nicht nach Geschlecht, Alter, Herkunft der Opfer, Tatort (z.B. auch In- oder Ausland) aufgeschlüsselt. Zudem fehlt es an aufgeschlüsselten Daten zu minderjährigen Flüchtlingen sowie zu Adoptionen.

Unzureichende Betreuung: Dringend empfiehlt das Komitee ein nationales Koordinations- und Zuweisungssystem (NRM, National Referral Mechanism) zur Betreuung der Opfer von Kinderhandel, das derzeit noch fehlt. In diesem Zusammenhang weist das Komitee auf die zwingend notwendige Prüfung des "Kindeswohls" in jedem Einzelfall und insbesondere bei der Rückführung von unbegleiteten Minderjährigen hin.

Fehlende Koordinierung und Evaluierung: Das Kinderrechtskomitee empfiehlt klare Zuständigkeiten im Hinblick auf die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung.  Kinder- und Jugendliche sind einzubeziehen. Das Komitee fordert insbesondere in diesem Bereich eine Stärkung der Kinder- und Jugendanwaltschaften. Diese sollten mit dem Mandat ausgestattet werden, die Umsetzung der im Fakultativprotokoll vorgeschriebenen Maßnahmen zu evaluieren. In diesem Zusammenhang, wie auch in anderen, fordert das Komitee Österreich auf, ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen bereit zu stellen.

Fehlende bewusstseinsbildende Maßnahmen: Österreichweite Schulungsprogramme für ALLE Sektoren wie Polizei, Justiz, Jugendwohlfahrt, Fremdenpolizei etc. müssen durchgeführt werden. Weiters ist die Verbreitung der Informationen auf breiter Basis, z.B. in Schulen, durch Medien, durch langfristige Bewusstseinsbildungskampagnen sicherzustellen. Bei diesen Maßnahmen, wie auch bei anderen, empfiehlt das Komitee ausdrücklich die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

Defizite auf gesetzlicher Ebene: Als problematisch erachtet das Komitee, dass die Herstellung und der Besitz von pornographischen Bildern zum 'eigenen Gebrauch' von 14-18 Jährigen nicht strafbar ist. ECPAT International berichtet, dass Untersuchungen zufolge gerade die Peer-to-Peer Ausbeutung unter Jugendlichen zunimmt. Weiters kritisiert das Komitee die Tatsache, dass in der Prostitution sexuell ausgebeutete Minderjährige nach wie vor mit Verwaltungsstrafen belegt werden. Auch illegale Adoptionen werden vom österreichischen Strafrecht unzureichend erfasst.

Abschließend empfiehlt das Komitee die Übersetzung ins Deutsche und breite Verbreitung der "Abschließenden Beobachtungen" unter allen relevanten staatlichen Akteuren und deren Aufbereitung so dass sie auch Kindern und Jugendlichen nahe gebracht werden können.

Der Staatenbericht der österreichischen Bundesregierung wurde 2007 dem Komitee vorgelegt und in einem Hearing, das am 15. September 2008 in Genf, beim UN-Kinderrechtskomitee stattgefunden hat, erläutert.  Im Mai 2008 wurde unter der Koordination von ECPAT Österreich und mit Unterstützung des ECPAT-Jugendbeirats, ein Schattenbericht von folgenden Organisationen und ExpertInnen erstellt: Don Bosco Flüchtlingswerk Austria, Stopline, Volkshilfe Wien - SOPHIE, Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, UNICEF Österreich und den Autorinnen des Buches „Auf dem Strich: Mädchenprostitution in Wien“. Mit Unterstützung der Österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften. Dieser NGO-Bericht wurde am 9. Juni 2008 in Genf beim Komitee präsentiert. Ein Großteil der Forderungen aus dem Schattenbericht findet sich in den "Abschließenden Beobachtungen" wieder.

Rückfragehinweise:
Koordination Schattenbericht, ECPAT Österreich
Mag. Astrid Winkler
info@ecpat.at
01 293 16 66
0699 1 923 76 02

Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs:
DSA Monika Pinterits
Kinder- und Jugendanwältin Wien
pin@kja.magwien.gv.at
01 70 77 000

Weitere Informationen:
Concluding Observations, CRC:
http://www2.ohchr.org/english/bodies/crc/crcs49.htm

Deutschsprachige Übersetzung der "Concluding Observations"(Abschließenden Beobachtungen) : http://www.kinderrechte.gv.at/home/service/downloads/monitoring/content.html;

Schattenbericht: Zum Download unter www.ecpat.at

Nationale Vorbereitungskonferenz zum III. Weltkongress:
http://www.unicef.at/422.html

Aus Anlass des Dritten Weltkongresses gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern, der vom 25.-28. November 2008 in Brasilien stattfindet, wurde am 2. Oktober die erste nationale Konferenz zu sexueller Ausbeutung von Kindern in Österreich abgehalten und von vier Ministerien unterstützt. Die rund 80 anwesenden ExpertInnen konstatierten zwar Erfolge, beklagen aber ebenfalls ungeklärte Kompetenzen und unzureichende Kooperation. Deutliche Worte fand UNICEF-Geschäftsführerin, Dr. Gudrun Berger, die ebenfalls zu wenig Ressourcen und unzureichende Betreuung für gefährdete Kinder in Österreich kritisierte.


Schattenberichtspräsentation beim UN Kinderrechtskommittee in Genf am 9.Juni 2008
Der Schattenbericht zum Zusatzprotokoll zur UN Kinderrechtskonvention betreffend den Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornography (OPSC) wurde gemeinsam mit UNICEF Österreich, dem Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, DonBosco Flüchtlingswerk Austria, den beiden Autorinnen des Buches “Auf dem Strich. Mädchenprostitution in Wien” aus 2006 Carolin Tener und Tina Ring, Stopline, Volkshilfe Wien- Sophie BildungsRaum für Prostituierte, dem Jugendbeirat ECPAT Österreich und ECPAT International erstellt. Informationen wurden durch Recherche, sowie zahlreiche ExpertInneninterviews eingeholt. Der Bericht wird vollinhaltlich von den österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften unterstützt. Sowohl die englische, als auch die deutsche Version sind ab jetzt zum Download.

Die Koordinatorin des Schattenberichtserstellungsprozess Marion Kreissl von ECPAT, sowie Mag.a Margit Ammer vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte präsentieren am 9. Juni in der Sitzung des UN-Kinderrechtskomitees in Genf ihren Alternativbericht ("Schattenbericht") zum offiziellen Staatenbericht der Österreichischen Regierung. Österreich hat 2004 das Zusatzabkommen zur UN-Kinderrechtskonvention, das so genannte "Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornographie" ratifiziert und 2007 den ersten Bericht über dessen Umsetzung vorgelegt. Der vorgelegte Schattenbericht dient dem UN-Kinderrechtskomitee auch als wichtige Grundlage für die Empfehlungen und Schlussfolgerungen, welche der österreichischen Bundesregierung im Herbst diesen Jahres im Rahmen einer offiziellen Anhörung übermittelt werden. Die Aufmerksamkeit des UN-Kinderrechtskomitees wird auch für ein besonders Anliegen genutzt: Kinder und Jugendliche werden bei der Ausgestaltung von Maßnahmen miteingebunden, um Kinder vor Ausbeutung zu schützen und sie angemessen zu betreuen. Zwei Vertreterinnen des ECPAT-Jugendbeirates werden in Genf dazu ihre Anliegen vorstellen.

Die sechs Organisationen, unter der Koordination von ECPAT Österreich, schlagen u.a. Verbesserungen in folgenden Bereichen für Opfer von Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie vor:

Umfassende Erhebung von Daten notwendig: Der vorliegende Regierungsbericht enthält keine Angaben über das Ausmaß von Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie in Österreich. Es liegt kaum bzw. nur unzureichend ausgewertet und verbreitetes Datenmaterial über die tatsächliche Situation der Kinder und Jugendlichen vor. Umfassende, wissenschaftliche Grundlagenstudien sind dringend notwendig, um die Opfer gezielter und effizienter, im Einklang mit internationalen Standards, unterstützen und betreuen zu können.

Koordiniertes, für ganz Österreich gültiges Vorgehen bei der Identifizierung und Betreuung von Opfern: Es müssen klare Zuständigkeiten und Abläufe in der Betreuung von Betroffenen des Kinderhandels und der Kinderprostitution festgelegt werden. Dafür bedarf es eines umfassenden Betreuungs- und Koordinierungskonzeptes. Damit einhergehend werden ausreichend spezialisierte Einrichtungen für diese Kinder und Jugendlichen dringend benötigt. Bestehende Einrichtungen müssen mehr gefördert werden.

Genereller Stopp der Kriminalisierung von betroffenen Kindern und Jugendlichen: Jugendliche, die in der Prostitution kommerziell sexuell ausgebeutet werden, haben nach wie vor mit hohen Verwaltungsstrafen zu kämpfen. Eine strafrechtliche Verurteilung der Freier stellt, im Gegensatz dazu, die absolute Ausnahme dar. Betroffene von Kinderhandel, die zu kriminellen Handlungen, wie etwa Taschendiebstählen, angestiftet werden, behandelt man zuerst auch als TäterInnen. Tatsächlich sind sie oft Opfer organisierter Kriminalität! Hier gilt es die Betroffenen von Kinderhandel zu identifizieren und ihnen gezielte Unterstützung anzubieten.Für mehr Informationen hier die Schattenberichte:Download - Schattenbericht zum OPSC

Download - Austrian Alternativ Report to the OPSC
Download - Schattenbericht Presseaussendung