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Kinder haben Rechte!

Sexuelle Ausbeutung von Kindern ist eine Menschenrechtsverletzung!

Kinder werden nicht zufällig Opfer von Prostitution, Pornographie, Sextourismus und Kinderhandel. Erwachsene missbrauchen gezielt ihre Macht gegenüber Kindern, die oft unter sehr schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen. Dabei schädigen diese Erwachsenen nachhaltig jede Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeit der Kinder. Die Missbrauchsopfer geraten so, in einen immer noch tieferen Abhängigkeits- und Ausbeutungskreislauf. Staaten, die hier nicht aktiv, systematisch und konsequent gegen sexuelle Ausbeutung vorgehen, missachten ihre Verantwortung und verletzen damit die Menschenrechte dieser Kinder.

Die UN-Kinderrechtskonvention bildet die Grundlage für Kinderrechte und die damit verbundene Verantwortung der Staaten. Die Kinderrechtskonvention ist ein internationaler Vertrag, der 1989 von der UN-Generalversammlung beschlossen wurde und heute in nahezu allen Staaten der Welt gilt – seit 1992 auch in Österreich. Im Jahr 2000 wurde die Konvention noch durch ein eigenes Zusatzdokument, das „Fakultativ-Protokoll“, speziell gegen Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie, ergänzt. Dieses Protokoll ist in Österreich seit 2004 in Kraft. Den Rechten der Kinder (definiert als Personen bis 18 Jahre) stehen Pflichten der Verantwortlichen zu ihrer Gewährleistung gegenüber, dazu zählen:

  • das Prinzip des „Vorrangs des Kindeswohls“ bei allen Maßnahmen – von Gesetzgeber, Behörden, Gerichten, aber auch von privaten Organisationen – mit Auswirkungen auf Kinder,
  • damit verbunden das Kinderrecht auf Partizipation, also auf Einbeziehung der jungen Menschen in Entscheidungen, die sie betreffen,
  • das Verbot jedweder Diskriminierung zwischen Kindern, egal welcher Herkunft, Sprache, Religion oder Staatsangehörigkeit,
  • zahlreiche Anspruchsrechte (z.B. auf Bildung, Zugang zu Gesundheitseinrichtungen)
  • Rechte auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und jeder Form von Ausbeutung
  • Speziell zu sexueller Ausbeutung bestehen konkrete Pflichten z.B. zur Strafbarkeit von Tätern (auch bei Begehung im Ausland!), zu internationaler Polizeizusammenarbeit, Opferschutz etc.

Das besondere an einem „Kinderrechtsansatz“, wie ihn Organisationen wie ECPAT im Einsatz gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern verfolgen, liegt in der Kombination von „empowerment“ und Verantwortung. Unter Empowerment versteht man die Stärkung der Position der Betroffenen. Das ist ein wesentlicher Aspekt der Arbeit von ECPAT und erfolgt z.B. durch Kampagnen in der Öffentlichkeit und Studien. ECPAT fordert von den Verantwortungsträgern auch die Erfüllung ihrer Pflichten ein, z.B. durch Lobbying bei staatlichen Stellen oder bei Reiseveranstaltern oder durch Angebote zur Zusammenarbeit wie bei Trainings.

Letztlich ist der Schutz der Kinderrechte nicht nur Pflichterfüllung durch den Staat, sondern ein Auftrag an uns alle, sich für verbesserte Lebenschancen von Kindern einzusetzen!




"Über solche Verbrechen zu sprechen, ist immer noch ein Tabu. Dieses Tabu muss endlich gebrochen werden und das Thema sollte öffentlich diskutiert werden.  Verbindliche Gesetze mit internationaler Wirkung sind ganz wichtig, um die Menschenrechte, die auch Kinder- und Frauenrechte sind, zu stärken."
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