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Bild Start der PETITION von ECPAT & The Body Shop für besseren Schutz für Opfer von Kinderhandel
Auftakt ist eine Pressekonferenz in Wien am 20. August 2010. Von jetzt können auch Sie symbolisch Ihre HELFENDE HAND erheben und sich für besseren Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung einsetzen. Denn nur gemeinsam können wir ein Zeichen setzen und die Zukunft unserer Kinder verbessern. Unterstützen auch Sie die Kampagne "Stoppt Sex-Handel mit Kindern und Jugendlichen" und unterschreiben Sie die Petition in einem The Body Shop® in Ihrer Nähe.
Weitere Informationen zur Petition und zur Kampagne finden sie hier.



Bild Machen Sie mit! Kinderrechte stärker im Bewusstsein verankern
ECPAT International lädt zum 20. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention dazu ein, seine Meinung zur Kinderrechtskonvention zu äußern: Wie könnten Kinderrechte online noch mehr ins Bewusstsein der Bevölkerung, der Regierungen, der Behörden und der Wirtschaft  gebracht werden? Klicken Sie dazu hier und beantworten Sie die drei Fragen! 



Bild Drei Länder wollen gemeinsam Bewusstsein gegen Kindersextourismus stärken und Aktivitäten koordinieren
Deutschland, Österreich und die Schweiz wollen ihre Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Kindersextourismus verstärken. Das ist das Ergebnis der ersten trilateralen Workshops, zu dem das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend im Dezember 09 in Kooperation mit ECPAT Österreich eingeladen hatte. Mehr







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Coole T-Shirts zur Kampagne gegen Kinderhandel mit unterschiedlichen Slogans können unter info@ecpat.at bestellt werden








Die letzte Ausgabe des internationalen Child-Protection Code Newsletters über Aktivitäten und Entwicklungen zum Verhaltenskodex zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung im Tourismus ist hier zum Downloaden




Die neue Ausgabe des ECPAT-Österreich Newsletters finden Sie hier zum Downloaden




"Jedes Kind hat in jedem Land dieser Welt Anspruch auf umfassenden Schutz vor allen Formen der kommerziellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs."
(UN-Kinderrechtskonvention Art. 34)