ECPAT Österreich, Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Rechte der Kinder vor sexueller Ausbeutung

Kinderrechte

Hintergrundinfo

Kinderrechte sind eine besondere Gruppe von Menschenrechten und gelten für alle jungen Menschen unter 18 Jahren. Mehr allgemeine Informationen finden Sie hier.

Am 20.11.1989 wurde von den Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes beschlossen. Ausführliche Informationen zur Konvention gibt es hier.

Kinderrechte in Österreich

Auch in Österreich gilt die UN-Kinderrechtskonvention. Diese wird rund alle fünf Jahren in einem Monitoringverfahren durch die UN überprüft.

 

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Monitoring ECPAT International

Für die Arbeit des ECPAT Netzwerks sind Kinderrechte von großer Bedeutung. ECPAT International erstellt regelmäßig nationale Länderberichte, die Informationen zur sexuellen Ausbeutung von Kindern in den jeweiligen Ländern beinhalten.

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Aktivitäten

Hier finden Sie Infos zu aktuellen themenbezogenen Veranstaltungen wie Konferenzen, aber auch Ankündigungen über neues Kampagnenmaterial und Publikationen.

 

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Kinderrechte sind eine besondere Gruppe von Menschenrechten und gelten für alle jungen Menschen unter 18 Jahren. Sie beruhen auf dem unbedingten Respekt der Würde jedes Kindes, unter Berücksichtigung dessen Wohls und dessen besonderer Bedürfnisse. Sie berechtigen Kinder, Forderungen zu stellen und verpflichten den Staat, aber auch letztlich alle Verantwortungsträger*innen, für das Wohl und die Entwicklung des Kindes bestmögliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Forderungen nach Respekt der Würde und Förderung des Kindeswohls klingen selbstverständlich, dennoch sind Kinderrechtsverletzungen weit verbreitet, auch in Österreich bzw. innerhalb Europas. Beispiele sind: häusliche Gewalt in österreichischen Familien, die unglaublichen Mengen an Missbrauchsdarstellungen von Minderjährigen online, die sexuelle Ausbeutung von Kindern durch Tourist*innen und Reisende, oder Kinder, die zum Zwecke der Ausbeutung gehandelt bzw. verkauft werden. Einsatz für Kinderrechte bedeutet, diese Probleme aufzuzeigen und an konstruktiven Lösungen mitzuwirken, im besten Interesse des Kindes.

ECPAT Österreich setzt sich mit seiner Lobbyarbeit für eine verbesserte rechtliche Verankerung und Umsetzung der Kinderrechte in Österreich ein. Mehr zur rechtlichen Entwicklung in Österreich finden Sie hier

UN- Kinderrechtskonvention

Am 20.11.1989 – also vor 30 Jahren – wurde von den Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes beschlossen. In 54 Artikeln beinhaltet die Konvention politische, kulturelle, wirtschaftliche und soziale Rechte von Kindern, wie zum Beispiel das Recht auf Bildung, Gesundheitsversorgung, Schutz vor Gewalt und (sexueller) Ausbeutung sowie Meinungsfreiheit und Partizipation. Dieser völkerrechtliche Vertrag wurde mittlerweile von fast allen Staaten der Welt (außer USA) als rechtlich verbindlich anerkannt. Damit verpflichten sich die Staaten, für das Wohl und die Entwicklung der Kinder bestmögliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Mit 196 Ländern ist die Kinderrechtskonvention der meist ratifizierte internationale Menschenrechtsvertrag der Geschichte. Die Kinderrechtskonvention wird von vier Grundprinzipien getragen:

 

  • das Prinzip des „Vorrangs des Kindeswohls“ bei allen Maßnahmen – von Gesetzgeber, Behörden und Gerichten – mit Auswirkungen auf Kinder
  • damit verbunden das Kinderrecht auf Partizipation, also auf Einbeziehung der jungen Menschen in Entscheidungen, die sie betreffen
  • das Verbot jedweder Diskriminierung zwischen Kindern, egal welcher Herkunft, Sprache, Religion, Staatsangehörigkeit, Geschlecht etc.
  • Recht auf Leben, Überleben, Entwicklung: die Existenz des Kindes und bestmögliche Entfaltungsmöglichkeiten müssen gewährleistet werden.

 

Jedes Kind hat Rechte auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und jeder Form von Ausbeutung. Speziell zu sexueller Ausbeutung bestehen konkrete Pflichten für Staaten z.B. zur Strafbarkeit von Täter*innen (auch bei Begehung im Ausland!), zu internationaler Polizeizusammenarbeit, Opferschutz etc. Von besonderer Bedeutung für die Arbeit von ECPAT sind Artikel 34 und 35 der UN-Kinderrechtskonvention. Durch Artikel 34 verpflichten sich die Staaten Kinder vor jeglicher Form sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen. Durch Artikel 35 verpflichten sich die Staaten dazu ihr Möglichstes zu tun, um den Handel mit Kindern zu bekämpfen. 

UN-Kinderrechteausschuss

Monitoringverfahren

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (Committee for the Rights of the Child - CRC) ist das zentrale Kontrollorgan, welches die Umsetzung und Einhaltung der Kinderrechtskonvention und seiner Zusatzprotolle durch die Vertragsstaaten überwacht. Dieser kommt dreimal jährlich in Genf am Sitz der UNO zusammen. Hauptaufgaben sind:

  1.  Durchführen des Staatenberichtsprüfungsverfahrens
  2. Veröffentlichung von grundsätzlichen Stellungnahmen, wie bestimmte Kinderrechte zu interpretieren sind („General Comments“)
  3. Abhaltung einer jährlichen Expert*innentagung zu einem bestimmten Kinderrechtsthema („Day of General Discussion“)

Um die Einhaltung der Konvention zu prüfen, sind die Vertragsstaaten verpflichtet, dem Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen alle fünf Jahre Berichte über Maßnahmen und Fortschritte in der Umsetzung der Konvention und ihrer Zusatzprotokolle vorzulegen. Zusätzliche Berichte von NGOs und unabhängigen Einrichtungen ergänzen das Bild zur Lage im jeweiligen Land. Nach einem Treffen mit NGOs und einem (öffentlich zugänglichen) Hearing in Genf, mit VertreterInnen der jeweiligen Regierung, gibt der Ausschuss dann eine kritische Stellungnahme zum Stand der Umsetzung der Kinderrechtskonvention im jeweiligen Land ab („Concluding Observations“), mit Empfehlungen für Verbesserungen.

Kinderrechteprüfung in Österreich

Ungefähr alle fünf Jahre überprüfen die Vereinten Nationen die Einhaltung der Kinderrechte der einzelnen Staaten. Bei der Überprüfung der Erfüllung der Kinderrechtskonvention durch Österreich müssen unterschiedliche Berichte vorgelegt werden.

Folgende Berichte sind Grundlage der Kinderrechts-Prüfung in Österreich 2019/2020 durch den UN-Kinderrechtsausschuss (Quelle: www.kinderhabenrechte.at):

In Österreich kontrolliert das Netzwerk Kinderrechte (National Coalition) die Umsetzung der Kinderrechtskonvention. Das Netzwerk besteht aus unabhängigen Kinderrechtsorganisationen, dem auch ECPAT Österreich angehört. Neben dem Staatenbericht der Bundesregierung erstellt das Netzwerk Kinderrechte im Rahmen des Monitoring Prozesses vor dem UN-Kinderrechtsausschuss einen „Ergänzenden Bericht“. Astrid Winkler, ECPAT Österreich Geschäftsführerin, war Teil des Redaktionsteams des Ergänzenden Berichts 2019 und für das Kapitel „Kinderhandel und sexuelle Ausbeutung“ (S. 53 ff.) verantwortlich.

Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses an Österreich

Im Februar 2020 wurden die Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses an Österreich veröffentlicht. In dem Bericht wurden zahlreiche Mängel von Kinder- und Jugendrechten in Österreich aufgedeckt.

Den Bericht in voller Länge auf Englisch finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Monitoring ECPAT International

 

ECPAT International - Agenda for Action & Global Monitoring Reports

Als Ergebnis des ersten Welt-Kongresses gegen die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern (CSEC), der 1996 in Stockholm stattfand, wurde ein Handlungsplan (Agenda for Action) erstellt, der von 122 Regierungen formell angenommen wurde. Dieser gilt seither als Richtlinie für spezielle Maßnahmen zur Bekämpfung von CSEC. 2001 fand in Yokohama der zweite Weltkongress statt, bei dem über den Fortgang für die Implementierung der Agenda for Action diskutiert wurde. Dabei wurde beschlossen, nationale Berichte zu erstellen, die Basisinformationen zu kommerzieller sexueller Ausbeutung von Kindern im jeweiligen Land beinhalten. Seither erstellt ECPAT International anhand der Agenda for Action regelmäßig Monitoringberichte zu den einzelnen Ländern, sogenannte ECPAT Country Overview – International report on the scale, scope and context of the sexual exploitation of children. Mit Hilfe dieser Länderberichte sollen Fortschritte und Defizite in der Umsetzung des Handlungsplanes systematisch beurteilt werden können. 

Überblick über alle Länderberichte

 

ECPAT International - Mitglied im europäischen Kinderrechte-Netzwerk

ECPAT International ist neben anderen renommierten Organisationen wie UNICEF und Save The Children, Mitglied der European Parliament Intergroup on Children’s Rights. Dieses Netzwerk ist die erste offizielle Organisation, die im europäischen Parlament die Auswirkungen der legislativen Tätigkeit und anderer Funktionen des Europäischen Parlamentes auf Kinderrechte prüft und sich diesbezüglich für Kinderrechte einsetzt, damit Kinderrechte auf der EU-Agenda eine hohe Priorität haben.

Mehr Infos finde Sie hier.

 

Aktuelles

Meilenstein zum Schutz der Kinder im Internet vor sexueller Ausbeutung

26. März 2021 – Am 24. März hat die UN-Kinderrechtskonvention den General Comment 25 verabschiedet, der Kinderrechte in der digitalen Welt berücksichtigt. ECPAT Österreich begrüßt zusammen mit ECPAT International und weiteren globalen Kinderrechtsorganisationen, diese Verabschiedung als wichtigen Meilenstein zum Schutz der Kinder im Internet vor sexueller Ausbeutung.

Die heutige Verabschiedung signalisiert, dass die digitalen Erfahrungen von Kindern zum ersten Mal in der Kinderrechtskonvention erwähnt werden, und markiert einen historischen Moment für alle, die sich für den Schutz von Kindern im Internet einsetzen.

Der General Comment 25 schärft nicht nur das Bewusstsein für die Risiken, denen Kinder im Internet ausgesetzt sind, sondern nimmt auch Länder und Unternehmen in die Verantwortung, Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken anzugehen. Er richtet sich an die wichtigsten Akteure, um die Bedeutung der Kinderrechte im Internet anzuerkennen und hebt hervor, wie wichtig es ist, eine sichere Online-Umgebungen für alle Kinder zu schaffen, Kindesmissbrauch online zu verhindern, bevor er passiert, und das bestehende Internet – das nicht mit Blick auf die Sicherheit von Kindern geschaffen wurde – neu zu gestalten.

Weitere Informationen: Internationales Statement globaler Kinderrechtsorganisationen und www.ecpat.org

Europäische Kommission will Rechte und Chancen von Kindern stärken

26. März 2021 – Der 24. März 2021 war ein großer Tag für die Kinderrechte. Die Europäische Kommission hat die erste umfassende EU-Kinderrechtsstrategie sowie einen Vorschlag zur Einführung einer Europäischen Kindergarantie angenommen – eine sogenannte Garantie gegen Kinderarmut.Damit sollen Kinderrechte gestärkt, bestmögliche Voraussetzungen für Kinder geschaffen und die Chancengleichheit von Kindern gefördert werden, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind.

Die Strategie umfasst sechs vorgeschlagene Themenbereiche: Kinder als Akteure des Wandels im demokratischen Leben; das Recht der Kinder, ihr Potenzial unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund voll auszuschöpfen; das Rechte der Kinder auf Gewaltfreiheit; das Recht von Kindern auf eine kindgerechte Justiz; Recht der Kinder auf Sicherheit im digitalen Umfeld und auf Nutzung der sich dort bietenden Chancen; weltweites Eintreten für die Rechte von Kindern. Die Umsetzung der EU-Strategie wird auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene nachverfolgt, und die Kommission wird auf dem jährlichen EU-Forum für die Rechte des Kindes über die Fortschritte Bericht erstatten. 

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, den Vorschlag für die Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen Kindergarantie zügig anzunehmen und Kindern in Not folgende Leistungen zu gewähren: freien und effektiven Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung; Bildung und schulbasierte Tätigkeiten; mindestens eine gesunde Mahlzeit pro Schultag; Erleichterte Versorgung im Gesundheitswesen.

Weitere Informationen: Pressemitteilung EU Kommission; Webpage & Factsheets: EU Strategy on the Rights of the Child & European Child Guarantee

Kinderrechte in Österreich sind mangelhaft

29.1.2021 – Im Zuge des 3. Universal Periodic Review am 22. Januar 2021 in Genf haben insgesamt 116 UNO-Mitgliedsstaaten 317 Empfehlungen zur Menschenrechtslage Österreichs ausgesprochen. Österreich hat davon 213 Empfehlungen angenommen, 70 zur Kenntnis genommen und 34 werden noch von Fachministerien geprüft.

Hinsichtlich der Rechte von Kindern sind die Annahme und Prüfung folgender Forderungen allerdings noch unbedingt erforderlich:

  • die ausstehende Ratifikation des 3. Zusatzprotokoll der UN - Kinderrechtskonvention (KRK), wodurch erst die Möglichkeit einer Individualbeschwerde bei Rechtsverletzung möglich wird und
  • die Behandlung von Minderjährigen im Asylverfahren und die mangelnde formale Unabhängigkeit der Rechtsberatung im Asylverfahren.

Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen, unmenschlichen Ereignisse rund um die Abschiebung von Kindern in Österreich braucht es dringend kinderrechtskonforme Lösungen und Reformen.

„Kinderrechte und Kinderschutz müssen in der Asylpolitik stärker als bisher berücksicht werden. Das Kindeswohl – wie es in der Verfassung im BVG-Kinderrechte verankert ist – muss bei allen Asylentscheidungen vorrangig berücksichtigt werden. Dazu braucht es vor einer Abschiebung die Verpflichtung für eine gesonderte und fundierte Prüfung betreffend Sicherstellung des Kindeswohls und der Kinderrechte. Diese Prüfung sollte von einem multi-professionellen Team (Expert*innen und relevante Behörden, wie die Kinder -und Jugendhilfe) durchgeführt werden und das Ergebnis in die Entscheidungsfindung von Behörden und Gerichten miteinfließen", sagt Astrid Winkler, Geschäftsführerin ECPAT Österreich.

ECPAT Österreich unterstützt die weiteren Forderungen der Österreichische Liga Für Menschenrechte zu Österreichs Annahme der UPR Empfehlungen.

Im Vorfeld des 3. UPR-Verfahrens haben rund 250 zivilgesellschaftliche Organisationen in einem begleitenden Bericht zur Situation der Menschenrechte in Österreich Stellung genommen und mehr als 150 Beanstandungen festgestellt. ECPAT Österreich hat sich dabei am, von der Österreichischen Liga für Menschenrechte koordinierten, Bericht beteiligt und Mängel bei der Umsetzung von Kinderrechtenin Österreich aufgezeigt.

Weitere Informationen: Forderungen der Österreichische Liga Für Menschenrechte

ADA forciert Kinderrechtsansatz und Standards in der Entwicklungszusammenarbeit

21. Juli 2020 – Kinder und Jugendliche nehmen in vielen Partnerländern der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit als Akteure eine wichtige Rolle ein. Dabei gilt es die Vorteile und Herausforderungen des Kinderrechtsansatzes mit zu berücksichtigen und zu implementieren. Die Österreichiche Entwicklungszusammenarbeit hat im Rahmen des Themendienstags ein neues Fokuspapier "Kinder und Jugendliche als Partner in der OEZA" vorgestellt und Astrid Winkler, Geschäftsführerin von ECPAT Österreich, eingeladen um ihre Expertise im Webinar "Development Cooperation and the Rights of Children and Young People"  einzubringen. Astrid Winkler hat besonders auf die Bedeutung und Notwendigkeit von Safeguarding Standards und Richtlinien in der Entwicklungszusammenarbeit aufmerksam gemacht.

Helmut Sax vom Ludwig Boltzmann-Institut für Menschenrechte hat das neue ADA Fokuspaper "Kinder und Jugendliche als Partner in der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit" vorgestellt und die Bedeutung des Kinderrechtsansatzes sowie notwendige Standards hervorgehoben. Dabei werden fünf Grundsätze verfolgt: 

  • Kinderrechtsstandards als programmatische Grundlage – mehr als ein Bekenntnis
  • Mainstreaming und kinderspezifische Schwerpunktsetzung
  • Inklusiver Ansatz – es gibt nicht "die Kinder"
  • Partizipation und Partnerschaft – Kinder in Planung, Umsetzung, Evaluation direkt einbeziehen
  • Strukturelle Verankerung – interne Anlaufstellen, Weiterbildung, Qualitätssicherung

Weiteres haben Nicole Kantner und Corinna Heinzle, die als Jugendliche in die Projektarbeit bei der Caritas involviert sind, ihre ehrenamtlichen Aktivitäten in Äthiopien vorgestellt.

Das neue ADA Fokuspapier "Kinder und Jugendliche als Partner in der OEZA" wird demnächst veröffentlicht.

Weitere Informationen zur Implementierung von Kinderschutzrichtlinien finden Sie hier.

ECPAT beteiligt sich am UPR-Bericht zur Situation der Menschenrechte in Österreich

9. Juni 2020 – Kinderschutzkonzepte müssen als Qualitätskriterium gesetzlich verankert werden: Rund 250 zivilgesellschaftliche Organisationen haben fristgerecht einen Bericht im UN-Menschenrechtsrat zur Situation der Menschenrechte in Österreich eingebracht. Der von der Österreichischen Liga für Menschenrechte koordinierte Bericht ist Teil einer umfassenden Überprüfung der Menschenrechtssituation Österreichs (Universal Periodic Review, kurz UPR), die alle fünf Jahre stattfindet.Viele Forderungen zum UPR 2015 sind unverändert aufrecht. Ganz im Gegenteil ist zu beobachten, dass durch mannigfaltige Diskriminierungen die Spaltung der Gesellschaft seit dem letzten Überprüfungszeitraum verstärkt wurde. Es sind so viele Beanstandungen wie noch nie offen, nämlich 152 offene Forderungen.

ECPAT Österreich hat sich am Bericht im Kapitel „Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person“ (B.2) beteiligt und Mängel bei der Umsetzung von Kinderrechten aufgezeigt. ECPAT Geschäftsführerin Astrid Winkler erklärt dazu: „Die aktuellen schrecklichen Fälle von Kindesmissbrauch sind nur die Spitze des Eisbergs und zeigt die Mängel in der institutionellen Verankerung von Kinderschutzkonzepten auf. Der Staat muss von allen Organisationen und Institutionen, die mit Kindern arbeiten Kinderschutzkonzepte einfordern, die den internationalen Standards entsprechen. Kinderschutzkonzepte müssen als Qualitätskriterium gesetzlich verankert werden“.

Nachstehende Mängel hat ECPAT im UPR-Bericht beanstandet sowie folgende Forderungen gestellt:

  • Eine umfassende Strategie zum Schutz von Kindern vor Gewalt fehlt. Die 2019 erfolgte Kompetenzneuregelung der österreichischen Verfassung, welche die Bundeszuständigkeit im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe aufgehoben und die Materie den Bundesländern übertragen hat, gefährdet einheitliche, diskriminierungsfreie Qualitätsstandards. Außerdem fehlt seit vielen Jahren ein landesweites Schutzkonzept für minderjährige Betroffene des Menschenhandels. So mangelt es an spezialisierten Betreuungsangeboten und Schutzwohnungen.
  • Entwicklung einer Strategie samt Umsetzungsplan zu Schutz und Prävention von Gewalt gegen Kinder
  • Keine gemeinsame Obsorge der Eltern bei Gewalt
  • Finanzierung bundesweiter Kampagnen zu Gewalt gegen Frauen und Kinder und zur Bekanntmachung von Hilfseinrichtungen
  • Schaffung verbindlicher, für das gesamte Bundesgebiet gültiger Qualitätsstandards für die Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Betreuung durch Pflegefamilien
  • Schaffung einer gesetzlichen Verpflichtung für alle Einrichtungen (private, kirchliche, wie auch öffentliche) die Kinder und Jugendliche betreuen, Kinderschutzrichtlinien/Safeguarding Konzepte zu implementieren
  • Schaffung eines bundesweiten Schutzkonzepts sowie spezialisierter Betreuungseinrichtungen mit entsprechenden Sicherheitsstandards (Schutzwohnungen) für minderjährige Betroffene des Menschenhandel

Den gesamten UPR-Bericht (Joint Submission – Universal Periodic Review 2020: Österreich - Third Circle) finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Projekt "Safe Places" das die Implementierung von Kinderschutzrichtlinien fördert gibt es hier.

Empfehlung des UN-Kinderrechtsausschusses 2020

3. März 2020 – Seit dem 10. Februar 2020 liegen die Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses vor. Das Netzwerk Kinderrechte hat aus diesem Anlass zu einem Pressegespräch geladen und der Bundesregierung symbolisch ein Zeugnis überreicht. Die Umsetzung von Kinder- und Jugendrechten ist in Österreich nach wie vor mangelhaft. Zu diesem Schluss kommt das Netzwerk Kinderrechte unter Berufung auf den alle fünf Jahre erscheinenden Bericht des UN-Kinderrechtsausschusses, der zahlreiche Mängel von Kinder- und Jugendrechten in Österreich festgestellt hat. Im weltweiten Vergleich liegt Österreich zwar gut; doch als eines der reichsten Länder der Welt muss in diesem Bereich mehr Verantwortung übernommen werden. Das Netzwerk Kinderrechte kritisiert bei ihrer "Zeugnisverteilung" etwa das Fehlen eines strukturierten Programms der Regierung.

Die Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses finden Sie hier.

Weitere Informationen des Netzwerks Kinderrechte: www.kinderhabenrechte.at

ECPAT Österreich feiert 30 Jahre Kinderrechte

07. November 2019 – Heuer feiern wir 30 Jahre Kinderrechte, denn vor 30 Jahren – am 20.11.1989 - wurde von den Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes beschlossen. Kinderrechte prägen die Arbeit des ECPAT Netzwerks, zu dem auch ECPAT Österreich gehört, sehr. Daher macht ECPAT Österreich anlässlich von 30 Jahren Kinderrechte verstärkt auf das Thema aufmerksam.

Auf Facebook bieten wir Informationen zu den Rechten von Kindern – so zum Beispiel wie Kinderrechte in Österreich überprüft werden. Wir machen bei Veranstaltungen, bspw. beim Bildtheater der Tourismusschulen Semmering am BMNT, verstärkt darauf aufmerksam, und werden in einem Beitrag des Tourismusmagazins „traveller“ auf das Thema hinweisen.

Astrid Winkler bei Act.Now Community Meeting 2019

01. und 02. Juli 2019 – Der Austausch zu sozialem Zusammenhalt in Kommunen begann mit der ersten Act.Now Konferenz 2016 und wurde dieses Jahr fortgesetzt. Viel Engagement, tolle Ideen, spannender interkultureller Austausch erlebte ECPAT Österreich Geschäftsführerin Astrid Winkler, die vor Ort war und vor allem in der Arbeitsgruppe Kinderrechte mit diskutierte.

Die Teilnehmer*innen waren Mitarbeiter*innen aus NGOs, weitere Expert*innen, Forscher*innen und Bürgermeister*innen aus rund 20 Ländern. Der Diskussionsschwerpunkt lag auch dieses Jahr auf kommunalen Projekten mit dem Fokus sozialer Zusammenhalt.

Initiiert wurde Act.Now 2015 aufgrund der Flüchtlingskrise von Patricia Kahane, Andre Heller und Elke Zuckermann.

Bild von links: Helmut Sax, Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, und Astrid Winkler (Mitglieder der Arbeitsgruppe Kinderrechte), Maria Semaan, KAFA, Libanon.

Einen ausführlichen Bericht zur Konferenz finden Sie hier.

Kinderrechtsprüfung in Österreich 2019/2020 – Ergänzender Bericht des Netzwerks Kinderrechte

15. April 2019 – Ungefähr alle fünf Jahre wird von den Vereinten Nationen überprüft, was alles für Kinder und Jugendliche in Österreich nicht optimal läuft und verbessert werden sollte. Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre haben spezielle Menschenrechte, die Kinderrechte der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Auch Österreich muss wie die anderen Staaten der Welt alles tun, damit die Kinderrechte eingehalten werden.

Bei dieser Kinderrechts-Prüfung machen sich die Expert*innen des UN-Kinderrechtsausschusses ein Bild von der Situation in Österreich. Dies ist nun 2019/2020 wieder soweit. Im Juni 2019 findet ein nicht-öffentliches Hearing mit Vertreter*innen der Zivilgesellschaft (also des Netzwerks Kinderrechte, der Kinder- und Jugendanwaltschaften und mit Jugendlichen selbst) in Genf statt. Dabei werden der Ergänzende Bericht des Netzwerks Kinderrechte als auch der Kinder- und Jugendbericht mit den Mitgliedern des UN-Kinderrechtsausschusses besprochen.

Im Jänner 2020 findet ein öffentliches Hearing mit Vertreter*innen der Regierung in Genf statt.

Im Februar 2020 werden die Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses an Österreich veröffentlicht.